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Revision Datenschutzgesetz: Sammelauskünfte werden möglich

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Änderung des Datenschutzgesetzes vor mit der Sammelauskünfte aus dem Einwohnerregister ermöglicht werden.

Die Gemeinden Riehen und Bettingen haben dem Regierungsrat beantragt, das Datenschutzgesetz Basel-Stadt so abzuändern, dass Sammelauskünfte aus dem Einwohnerregister ermöglicht werden. Damit sollen vor allem Vereinen in der Gemeinde Personendaten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse in einer Liste auf Anfrage bekanntgegeben werden, soweit sie für schützenswerte ideelle Zwecke verwendet werden und der Förderung des gesellschaftlichen Lebens durch Vereine und Parteien dient. Dieses öffentliche Interesse besteht auch in der Stadt Basel, weshalb die Erteilung von Sammelauskünften generell ermöglicht werden soll.

Eine ähnliche Regelung gilt auch schon in mehreren Kantonen, so auch in Basel-Landschaft; allerdings beschränken sich dort die Sammelauskünfte auf Einwohnerinnen und Einwohner, die in der betreffenden Gemeinde wohnen.

Gleichzeitig hat der Regierungsrat beschlossen, das Gemeindespital Riehen und die Öffentliche Krankenkasse Basel in die Liste der dem Datenschutzgesetz Basel-Stadt unterstellten Körperschaften und Anstalten aufzunehmen. Diese Liste ist als Anhang dem Gesetz beigefügt.

Weitere Auskünfte

Lukas Huber, Dr. iur. Tel. 267 80 79 Departementssekretär II Justizdepartement