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Revision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung und der Verordnung über die Krankenversicherung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) die Änderungsentwürfe der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV).

Mit der VORA-Teilrevision soll einerseits für die Berechnung des Risikoausgleichs eine aktuellere Datenbasis vorgegeben werden und andererseits sollen Ausgleichs-Zahlungsflüsse beschleunigt werden. Bei der KVV-Revision ist die redaktionelle Anpassung einzelner Punkte vorgesehen. Ferner betrifft der Vorschlag die Übertragung der stiftungsrechtlichen und behördlichen Aufsicht vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) auf das EDI sowie die Schaffung einer Grundlage für eine klarere Trennung der Zuständigkeiten von Krankenversicherung und AHV bei der Finanzierung von Hilfsmitteln.

Die vorgesehenen Änderungen sollen bei der VORA auf den 1.7.1998 und bei der KVV auf den 1.1.1999 in Kraft treten.

Weitere Auskünfte

Bergita Kayser Tel. 267 86 39 Leiterin Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement