Schadstoffabhängige Landetaxen auf dem EuroAirport
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Heidi Hügli SP -- Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen auf dem EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg wartet jedoch einen diesbezüglichen Bundesgerichtsentscheid ab.
Die Landetaxen auf dem EuroAirport sind bereits seit Jahren nach der Lärmintensität der Flugzeuge abgestuft. Eigentliche schadstoffabhängige Landetaxen kennt der EuroAirport jedoch bisher nicht. Derzeit ist beim Schweizerischen Bundesgericht ein Verfahren zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit solcher Landetaxen hängig. Sollte das Bundesgericht die Zulässigkeit solcher Gebühren bejahen, so unterstützt der Regierungsrat im Sinne einer flankierenden Massnahme die Einführung schadstoffabhängiger Landegebühren auch auf dem EuroAirport.
Der Regierungsrat wird sich auch künftig für einen ökologisch verträglichen Flugbetrieb und einen angemessenen Interessensausgleich einsetzen. So haben sich die Regierungsvertreter im Verwaltungsrat für die Anschaffung eines modernen Umwelterfassungssystems (sog. «CIEMAS») ausgesprochen. Weiter konnte beispielsweise auf den 1. April 1998 im Einvernehmen mit den französischen Partnern eine restriktive Regelung für lärmigere Flugzeuge (Chapter II) festgelegt werden. Ebenfalls haben die Regierungsvertreter im Verwaltungsrat im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbauvorhaben darauf bestanden, dass die Verlängerung der Ost/Westpiste ins Investitionsprogramm aufgenommen wurde. Mit dieser Verlängerung wird ein grösserer Anteil der Flugzeuge als heute ihre Starts über relativ unbesiedeltem Gebiet durchführen können.