Staatsrechtliche Beschwerde gegen den Numerus Clausus Medizin - aufschiebende Wirkung vom Bundesgericht abgelehnt
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung des Erziehungsdepartementes -- Gegen die Einführung des Numerus Clausus im Fach Humanmedizin hat die Studentenschaft der Universität Basel staatsrechtliche Beschwerde eingereicht. In einem ersten Verfahrensentscheid hat nun das Bundesgericht die von den Studenten beantragte aufschiebende Wirkung abgewiesen. Der Weg zur Durchführung des Eignungstests für das Studium der Humanmedizin in Basel ist damit frei. Der Test findet wie geplant am 3. Juli 1998 statt.
Mit Datum vom 15. Mai 1998 hatte die Skuba (Studentische Körperschaft der Universität Basel) zusammen mit drei weiteren Beschwerdeführern beim Schweizerischen Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde gegen die vom Regierungsrat im März beschlossenen Zulassungsbeschränkungen zum Studium der Humanmedizin an der Universität Basel eingereicht. Die Skuba machte diesen Schritt in einer Pressekonferenz bekannt.
Dieses Vorgehen erstaunte insofern, als vor dem Erlass der regierungsrätlichen Verordnung die Zustimmung sämtlicher universitärer Instanzen wie Universitätsrat, Rektorat, Planungskommission, medizinische Fakultät und Regenz eingeholt worden war. Die Studentenschaft selbst ist in der Regenz vertreten. In Abstimmung mit den übrigen Medizinstudienorten in der Schweiz hat der Regierungsrat in der Folge für das Studienjahr 1998/1999 erstmals einen Numerus Clausus für das Studium der Humanmedizin beschlossen.
Mit der staatsrechtlichen Beschwerde verbanden die Beschwerdeführer ein Gesuch um aufschiebende Wirkung für die Einführung der Zulassungsbeschränkung. Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, das den Regierungsrat in Sachen staatsrechtliche Beschwerde gegen die Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium vertritt, hat beantragt, das Gesuch abzuweisen. Mit seinem Zwischenentscheid ist nunmehr das Bundesgericht der Argumentation des Erziehungsdepartementes gefolgt, indem es festgestellt hat, dass den Beschwerdeführern ein aktuelles Interesse fehlt und die Legitimation der Skuba fraglich erscheint.
Das Verfahren für die Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Basel kann somit wie geplant durchgeführt werden. Der Eignungstest findet am 3. Juli 1998 für alle medizinischen Fakultäten der deutschen Schweiz statt. Der definitive Entscheid des Bundesgerichtes zur staatsrechtlichen Beschwerde wird erst nach diesem Termin erwartet.