Stadion St. Jakob: Änderung der speziellen Bauvorschriften und Kredit für Parkingzufahrt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die speziellen Bauvorschriften für das Areal Stadion St. Jakob zu ändern. Hierzu legt er auch einen ergänzenden Umweltbericht zum Stadionneubau vor. Für den Bau der in diesem Bericht verlangten kleinen Brücke über die Unterführung Brüglingerstrasse als Zufahrt zum Parking der Stadion-Überbauung wird dem Grossen Rat ein Kredit von 480'000 Franken beantragt.
Der Bau des neuen Fussballstadions St. Jakob soll bekanntlich in Verbindung mit Verkaufsflächen, Restauration, Altersresidenz und Dienstleistungen durch private Investoren finanziert werden. Diese hatten zum Zeitpunkt der Erarbeitung der notwendigen speziellen Bauvorschriften und der Zonenänderungsbeschlüsse im Jahre 1996 grundsätzliche Zusagen für die Miete der Ladenflächen. Bei den folgenden konkreten Vertragsverhandlungen kam allerdings kein Mietvertrag mehr zustande. Die vorgesehene Mieterschaft zog sich zurück.
Verschiedene weitere Grossverteiler und Warenhäuser verzichteten in der Folge darauf, hier mit einem Verkaufsgeschäft einzusteigen, da ihnen die vorgesehene Verkaufsfläche mit 8'000 m2 zu klein war.
Die Bauherrschaft überarbeitete deshalb das Projekt im Ladenbereich. Die Verkaufsflächen wurden auf 16'850 m2 erhöht. Auf dieser Basis konnte schliesslich zwischen der Bauherrschaft des kommerziellen Teils des Stadionprojektes und der Warenhausgruppe Manor ein verbindlicher Vorvertrag zu einem Mietvertrag unterzeichnet werden.
Änderung der speziellen Bauvorschriften
Die beabsichtigte Erhöhung der Verkaufsflächen auf 16'850 m2 kann nur mit einer Änderung der vom Grossen Rat für die Neuüberbauung am 13. November 1996 beschlossenen speziellen Bauvorschriften bewilligt werden.
Mit dieser Änderung ist gewährleistet, dass das Gesamtkonzept mit den speziellen Bauvorschriften für den Stadionneubau und die kommerziellen Nutzungen wieder im Einklang steht.
Bezüglich der anderen Nutzflächen ergeben sich keine Veränderungen. So bleiben die Sportanlagen, die Restaurants, die Seniorenresidenz und die Dienstleistungen unverändert, ebenso das Äussere des Gebäudekomplexes. Schliesslich bleibt auch die Anzahl der im Untergeschoss gelegenen Autoabstellplätze mit max. 720 unverändert.
Kredit für eine Zubringerbrücke
Die wichtigste Zufahrt zum unterirdischen Parking des neuen Fussballstadions St. Jakob führt über die Autobahnausfahrt Basel-Süd / St. Jakob sowie die Gellertstrasse. Eine weitere Zufahrtsmöglichkeit zum neuen Parking besteht via Birsstrasse.
Damit die Kreuzung St. Jakobs-Strasse / Gellertstrasse, welche bei Grossanlässen für den Motorfahrzeugverkehr ohnehin gesperrt ist, nicht noch mehr belastet wird und um Rückstau in der Gellertstrasse zu vermeiden, ordnete der Regierungsrat die Schaffung einer direkten Zufahrt über eine noch zu erstellende Brücke über die bestehende Unterführung Brüglingerstrasse an. Über sie können Personenwagen und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen die Parkingeinfahrt von der Autobahn oder aus dem Lehenmattquartier direkt anfahren. Ohne diese stark belasteten Bereiche müsste auf der Kreuzung St. Jakobs-Strasse / Gellertstrasse ein U-turn gemacht werden. Bei Grossanlässen, wenn die Kreuzung und die St. Jakobs-Strasse gesperrt sind, könnte das Parking gar nicht erreicht werden.
Bei der Ermittlung der Verkehrsmengen im Rahmen der Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit wurde die Erstellung einer direkten Zufahrt von der Autobahnausfahrt zum Parking mittels einer Brücke über die Unterführung Brüglingerstrasse ausdrücklich berücksichtigt. Diese Massnahme wurde in der Umweltverträglichkeitsprüfung positiv beurteilt.
Für die Finanzierung der Brücke über die Brüglingerstrasse beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Baukredit in Höhe von 480'000 Franken.