Stipendienwesen: Anpassung an die Teuerung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Stipendien für Erstausbildungen und Weiterbildungen per 1. April 1998 der Teuerung angepasst.
Die letzte Anpassung der Berechnungsgrundlagen in der Verordnung erfolgte per 1. Januar 1993. Obwohl seither die Jahresteuerung jeweils relativ bescheiden war, ist nun innerhalb von fünf Jahren eine Gesamtteuerung von gut 6 % aufgelaufen. Deshalb werden im Bereich der Stipendien mit Rechtsanspruch (Erstausbildungen und Weiterbildungen) durch eine Erhöhung des Kinderabzuges von Fr. 5’500.- auf Fr. 7’000.- sowie die Erhöhung des Richtwertes eine volle Abgeltung der Teuerung gewährt. Gleichzeitig erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Stipendienmaxima.
Für die Stipendien für Zweitausbildungen erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Anpassung der Ansätze, da im Verlauf der vergangenen Jahre einige Faktoren auf Richtlinienebene bereits von der Kommission für Ausbildungsbeiträge angepasst wurden, so dass auch in diesem Bereich zumindest eine teilweise Abgeltung der Teuerung erfolgt ist.
Die Kostenfolgen der Verordnungsänderung bewegen sich laut Probeberechnungen des Amtes für Ausbildungsbeiträge in der Grössenordnung von 0,5 bis 0,6 Mio. Franken. Diese Mehrbelastung kann aufgrund der differenzierten und kostenbewussten Stipendienbearbeitung ohne Budgeterhöhung verkraftet werden. Zudem betreffen einige strukturelle Anpassungen den Bereich der Darlehensgewährung und Darlehensrückzahlung.