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Strompreisbonus wird bis auf weiteres verlängert

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat auf Antrag der IWB-Werkkommission einer erneuten Verlängerung der fünfprozentigen Strompreisreduktion (Bonus) zugestimmt. Diese Regelung bleibt solange in Kraft bis alternative Rückerstattungsmöglichkeiten vorliegen und von den politischen Instanzen verabschiedet worden sind.

Mit dem Strompreisbonus gewähren die Industriellen Werke Basel (IWB) auf allen Strombezügen im Gebiet des Kantons Basel-Stadt eine Tarifreduktion von fünf Prozent. Pro Jahr geben die IWB auf diese Weise im Bereich Elektrizität rund 11.5 Millionen Franken an ihre Kundschaft zurück.

Die optimierte Energie-Beschaffungspolitik der IWB und die Energiesparmassnahmen der Kundschaft erlaubten die Einführung des Strompreisbonus auf den 1. Juli 1996. Die Gültigkeitsdauer war zeitlich limitiert und wurde seither mehrmals verlängert.

Eine Kommission des Basler Grossen Rates befasst sich derzeit mit den Möglichkeiten für Rückerstattungen in Form eines Oekobonus. Der Regierungsrat hat im Rahmen der erneuten Verlängerung entschieden: Die erneute Verlängerung behält solange ihre Gültigkeit, bis die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Einführung alternativer Rückerstattungen vorliegen und von den politischen Instanzen abgesegnet sind.

Weitere Auskünfte

Eduard Schumacher Tel. 275 51 15 Vorsitzender der IWB- Geschäftsleitung