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Subventionsvertrag mit der REGIO BASILIENSIS wird erneuert

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben beschlossen das Subventionsverhältnis mit dem Verein REGIO BASILIENSIS um weitere vier Jahre zu verlängern. Sie beantragen den Parlamenten hierfür einen Staatsbeitrag in der Höhe von jährlich 420'000 Franken zu gewähren.

Die REGIO BASILIENSIS widmet sich seit fünfunddreissig Jahren nachhaltig der Entwicklung der oberrheinischen Grenzregion, indem sie Impulse für grenzüberschreitende Kooperationen setzt und bei deren Realisierung mitwirkt. Gleichzeitig hat sie sich seit ihrem Bestehen für die Idee eines Europas der Region eingesetzt und war bei der Gründung der entsprechenden europäischen Interessengemeinschaften massgeblich beteiligt ("Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen" (AGEG), "Versammlung der Regionen Europas" (VRE)). Mit der Gründung des Rates der Regio TriRhena übernahm der Verein zudem die Ko-Geschäftsführung dieses trinationalen Gremiums in Zusammenarbeit mit den Regio-Gesellschaften in Mulhouse und Freiburg. Diverse Informationsangebote und Public Relation-Aktivitäten zu grenzüberschreitenden und regionalen Themen bilden weitere Schwerpunkte der Arbeit der REGIO BASILIENSIS.

Neben der Tätigkeit als privatrechtlicher Verein verfügt die REGIO BASILIENIS mit der Interkantonalen Koordinationsstelle (IKRB) ausserdem über ein zweites, öffentlichrechtliches Standbein. Die IKRB ist die gemeinsame Stelle der Kantone für die Oberrheinkooperation. In dieser Funktion unterstützt sie die Schweizer Delegation und Arbeitsgruppenmitglieder der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz und zeichnet zudem für die Organisation der Dreiländerkongresse mitverantwortlich, die alle zwei Jahre in der Region stattfinden. Eine weitere Kernaufgabe der IKRB bildet die Begleitung, Beratung und Koordination von Projekten mit Schweizer Beteiligung im Rahmen des erfolgreichen INTERREG-Programms der Europäischen Union zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ergänzt werden die Aufgaben der IKRB durch verschiedene Einzelmandate sowie durch einen Informations- und Beratungsauftrag gegenüber Verwaltungsstellen und Bevölkerung.

Die IKRB wurde 1969 durch einen Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft geschaffen und dem Verein REGIO BASILIENSIS angegliedert. Seit zwei Jahren zahlt auch der Kanton Aarau einen Beitrag an die Kosten der Interkantonalen Koordinationsstelle.

Die Regierungen beider Basel betrachten die Pflege und den Ausbau der grenzüberschreitenden Kooperation als eine wichtige politische Aufgabe der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Sie beantragen deshalb Landrat und Grossem Rat, den Kredit zur Weiterführung des Subventionsverhältnisses mit der REGIO BASILIENSIS im Umfange der vergangenen Jahre zu bewilligen.

Weitere Auskünfte

Dr. Eduard Belser Tel. 061/ 925 56 03 Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft Dr. Hans Martin Tschudi Tel. 061 / 267 80 47 Vorsteher des Justizdepartementes Basel-Stadt