Teilrevision des AHV-Ergänzungsleistungs- und Beihilfen-Gesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung kantonaler Beihilfen (EG/ELG) vor. Die Vorlage enthält lediglich die zur Umsetzung der 3. ELG-Revision notwendigen Änderungen.
Seit dem 1. Januar 1998 ist die 3. ELG-Revision in Kraft. Die Übergangsverordnung zur Umsetzung der 3. ELG-Revision vom 23. Dezember 1997 stellte die Umsetzung auf kantonaler Ebene sicher. Die Verordnung ist bis zum Erlass gesetzlicher Bestimmungen in Kraft, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 1998. Die vom Grossen Rat am 10. Dezember 1997 gutgeheissene Gesetzesvorlage wurde vom Volk am 26. April 1998 verworfen.
Die dem Grossen Rat beantragte Teilrevision muss auch auf Verordnungsebene nachvollzogen werden. Der Regierungsrat hat deshalb eine entsprechenden Änderung der Verordnung betreffend Ergänzungslei-stungen und kantonale Beihilfen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invali-denversicherung genehmigt.