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Teilrevision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den Ratschlag und Entwurf zu einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Teilrevision wurde ausgehend von einer neuen sozialpartnerschaftlichen Vereinbarung über die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten am Abend in Basel-Stadt erarbeitet.

Nachdem im Juni letzten Jahres im Kanton Basel-Landschaft das dortige Ladenschlussgesetz aufgehoben wurde, steht Basel nun in der gesamten Dreiländerregion einem Umfeld gegenüber, das weitaus flexiblere Ladenöffnungszeiten kennt. Mit der Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sollen dem Basler Detailhandel verbesserte Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt und so ein Instrument geschaffen werden, das der Gefahr eines weiteren Kaufkraftabflusses aus Basel entgegenwirkt. Denn ein erfolgreicher Detailhandel trägt dazu bei, Arbeitsplätze und Steueraufkommen zu sichern. Und er gehört zur Attraktivität Basels als städtisches und kulturelles Zentrum der Region im Dreiländereck.

Ausgehend von der anfangs April von allen beteiligten Sozialpartnern unterzeichneten Vereinbarung wurde eine gesetzliche Lösung erarbeitet, die dem Regierungsrat die Kompetenz erteilt, die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag bis längstens 20.00 Uhr und den wöchentlichen Abendverkauf bis längstens 21.00 Uhr auszudehnen. Voraussetzung für eine solche Abweichung ist - wie nach geltendem Recht - das Einverständnis aller beteiligten Sozialpartner. Sollte die Gesetzesänderung vom Grossen Rat angenommen werden, ist gemäss der Vereinbarung der Sozialpartner im jetzigen Zeitpunkt vorgesehen, den wöchentlichen Abendverkauf am Donnerstag bis 21.00 Uhr zu verlängern, die Öffnungszeiten an den übrigen Tagen jedoch lediglich um eine halbe Stunde von 18.30 Uhr auf 19.00 Uhr hinauszuschieben. Ausserdem beabsichtigt der Regierungsrat, die Vereinbarung der Sozialpartner gemäss deren Antrag im Sinne eines Gesamtarbeitsvertrages für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Die gesetzliche Lösung wurde bewusst weiter gefasst, als die von den Sozialpartnern vereinbarte Ladenöffnung an vier Werktagen bis 19.00 Uhr. Damit soll dem Regierungsrat ein begrenzter Handlungsspielraum offengelassen werden, um auf künftige Entwicklungen im regionalen Umfeld und auf veränderte Konsumentenbedürfnisse reagieren zu können.

Weitere Auskünfte

Dr. Willi Gerster Tel. 267 88 11 Vorsteher Amt für Berufsbildung und Berufsberatung