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Totalrevision der Kantonsverfassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Prospektivkommission hat ihre Arbeit abgeschlossen und kommt in ihrem Bericht zum Schluss dass eine Totalrevision der Kantonsverfassung nötig ist. Damit schliesst sich diese Kommission der Meinung des Regierungsrates an der bereits am 4. Februar 1997 dasselbe Begehren an den Grossen Rat gerichtet hatte. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat in Übereinstimmung mit der Prospektivkommission die Verkleinerung des Verfassungsrates von 130 auf 60 Mitglieder.

Der Grosse Rat hat in einer ersten Debatte am 16. April 1997 die Frage der Notwendigkeit einer Totalrevision der Kantonsverfassung nicht endgültig beantworten wollen. Er hat den Regierungsrat gebeten, zur weiteren und vertieften Abklärung eine Prospektivkommission einzusetzen. Die aus 22 Frauen und Männern bestehende Kommission nahm unter dem Vorsitz des Vorstehers des Justizdepartementes zwischen September 1997 und Oktober 1998 ihre Abklärungen vor.

In ihrem Bericht vom 15. Oktober 1998 unterzieht die Prospektivkommission die geltende Verfassung einer kritischen Würdigung. Sie stellt fest, dass das mehr als hundert Jahre alte Grundgesetz für das heutige Staatsverständnis zum Teil nur noch behelfsmässig dienen könne und den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entspreche.

Der Regierungsrat schliesst sich den Erkenntnissen der Prospektivkommission an. Er beantragt deswegen dem Grossen Rat erneut, die Verfassung des Kantons Basel-Stadt einer Totalrevision zu unterziehen. Der Entscheid über die Durchführung einer Totalrevision untersteht dem obligatorischen Referendum.

Gemäss den heute geltenden Bestimmungen wird die Totalrevision von einem aus 130 Mitgliedern bestehenden Verfassungsrat vorgenommen. Die Prospektivkommission schlägt vor, den Verfassungsrat auf 60 Mitglieder zu verkleinern. Der Regierungsrat teilt diese Auffassung und beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung der geltenden Revisionsbestimmungen der Kantonsverfassung.

Schliesslich beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den parlamentarischen Vorstoss von Ernst-Ulrich Katzenstein und Konsorten (DSP) betreffend die Totalrevision der Verfassung als erledigt abzuschreiben.

Weitere Auskünfte

Dr. Hans Martin Tschudi Tel. 267 80 45 Regierungsrat Vorsteher Justizdepartement Bruno Lötscher-Steiger Tel. 267 80 35 Departementssekretär und Leiter der Rechtsabteilung Justizdepartement