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Trotz gutgeheissener Rekurse können in Riehen Tempo 40-Zonen eingerichtet werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat drei Rekurse gegen die Verfügungen des Gemeinderates Riehen zur Einrichtung von Tempo 40-Zonen in Riehen gutgeheissen. Da zwischenzeitlich aber das kantonale Umweltschutzgesetz geändert wurde können die Landgemeinden trotzdem Tempo 40-Zonen einführen.

Nachdem der Gemeinderat Riehen Rekurse gegen die Entscheidung für Tempo 40-Zonen in Riehen abgelehnt hatte, zogen die drei Rekurrenten die gemeinderätliche Verfügung an den Regierungsrat weiter. Aufgrund der Bestimmungen von § 14 Abs. 2 des baselstädtischen Umweltschutzgesetzes, der in Konkretisierung des Bundesrechts eine Zonenhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorsieht, hat der Regierungsrat - gemäss noch geltendem Recht - die Rekurse gegen die Entscheidung des Gemeinderates gutgeheissen.

Der Regierungsrat stellte jedoch seinen Entscheid aus, bis der Grosse Rat über eine Änderung des Umweltschutzgesetzes beschlossen hat; diese Änderung soll nämlich den Landgemeinden ermöglichen, für ihr Gemeindegebiet von der in Wohngebieten üblichen 30 km/h Zonenhöchstgeschwindigkeit abzuweichen. Am 14. Oktober hiess der Grosse Rat die entsprechende Gesetzesänderung gut.

Da die Landgemeinden (vorbehältlich eines Referendums) mit der Gesetzesänderung zwischenzeitlich die Kompetenz haben, Tempo 40-Zonen festzulegen, kann Riehen nun, trotz Gutheissung der Rekurse, aufgrund des neuen Rechts Tempo 40 einführen.

Weitere Auskünfte

Bruno Lötscher, lic. iur. Tel. 267 80 35 Departementssekretär Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement