Übergangslösung für das Sportmuseum
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Kanton Basel-Stadt übernimmt bis ins Jahr 2000 die Mietkosten für ein neues Lager des Schweizer Sportmuseums. Zusätzlich überlässt er dem Museum die Räume an der Missionsstrasse zu den bisherigen Bedingungen und übernimmt Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten. Damit soll eine Weiterführung des Museums vom Jahr 2001 an auf privater Basis ermöglicht werden.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dem Sportmuseum bis zum Jahr 2000 Geld- und Sachleistungen im Wert von jährlich 105'000 Franken sowie einen einmaligen Betrag für die Einrichtung eines Lagers im Umfang von 80'000 Franken zu gewähren. Zusammen mit den Beiträgen einer privaten Spendergruppe, des Schweizerischen Olympischen Verbandes und des Bundesamtes für Kultur ist damit die Zukunft des Museums bis Ende 2000 gesichert.
Die Leistungen des Kantons sollen dazu beitragen, dass die Sammlung angemessen untergebracht, aufgearbeitet und der Museumsbetrieb in den bisherigen Räumen weitergeführt werden kann. So soll der Grundstein dafür gelegt werden, dass eine private Trägerschaft gefunden werden kann, welche die Sammlung übernehmen kann.
Die Subvention an das Schweizer Sportmuseum von 300'000 Franken pro Jahr lief per Ende 1996 aufgrund eines Grossratsbeschlusses aus. Leistungen im Umfang von rund 114'000 Franken pro Jahr, die zusätzlich zur Subvention vom Kanton übernommen worden waren, erhielt das Sportmuseum auch weiterhin. In Zukunft erhält das Museum Leistungen im Wert von 105’000 Franken jährlich. Im einzelnen handelt es sich dabei um die Überlassung der Museumsräume an der Missionsstrasse zu einem Zins, der wesentlich unter dem Marktwert liegt, um die Unterhaltskosten der Liegenschaft, die Lagermiete sowie Gratisleistungen der Finanzkontrolle.
Diese Leistungen an das Sportmuseum erbringt der Regierungsrat nur unter der Bedingung, dass eine allfällige Auflösung des Museums durch die Institution selbst durchgeführt wird und bis zum 31. Dezember 2000 abgeschlossen werden kann. Hierzu ist noch die Zustimmung des Stiftungsrates erforderlich.