Umweltschutzgesetz - Mehr Kompetenz für die Landgemeinden
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor den beiden Landgemeinden im Umweltschutzgesetz die Kompetenz einzuräumen in ihren Wohngebieten eine von der bisherigen zwingenden Norm von 30 km/h abweichende Zonenhöchstgeschwindigkeit festlegen zu können.
Um den Gemeinden inskünftig mehr Spielraum zu ermöglichen, soll das baselstädtische Umweltschutzgesetz geändert werden. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor, die Kompetenz zur Anordnung örtlicher Verkehrsanordnungen an die Landgemeinden zu delegieren und so ihre Autonomie in einem weiteren Teilbereich zu stärken. Allerdings bringt der Regierungsrat gleichzeitig zum Ausdruck, dass das übergeordnete Ziel, nämlich die flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf dem ganzen Kantonsgebiet, aus umweltpolitischen Gründen nicht aufgegeben wird