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Unabhängige Ombudsstelle für Fluglärmklagen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Einrichtung einer flughafenunabhängigen Ombudsstelle für Fluglärmklagen gutgeheissen. Die Reklamationen sind weiterhin beim Flughafen anzubringen. Die Ombudsstelle wird auf Ersuchen hin tätig wenn der Flughafen eingegangene Reklamationen nicht rechtzeitig schwer verständlich oder unzuvorkommend beantworten sollte.

Die Ombudsstelle behandelt Eingaben von im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Personen. Sie wird ihre Tätigkeit aufnehmen, sobald die hierfür nötigen organisatorischen Massnahmen getroffen sind, spätestens aber auf den 1. September 1998. Das Sekretariat wird vom Wirtschafts- und Sozialdepartement besorgt.

Mit der Beauftragung eines Ausschusses der Fluglärmkommission mit der Ombudsfunktion fügt sich die Tätigkeit der Ombudsstelle nahtlos in die Aufgaben der Gesamtkommission ein, die schon heute - allerdings nicht im Einzelfall, sondern in genereller Weise - die Behandlung und Auswertung der Lärm-Reklamationen durch den Flughafen verfolgt. Mit der Einrichtung der Omubudsstelle kommt der Regierungsrat einem schon seit längerem geäusserten Anliegen von Flughafenkritikern entgegen. Der Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements hatte dem Grossen Rat gegenüber die Schaffung einer Ombudsstelle in Aussicht gestellt.

Eine Ausdehnung der Tätigkeit der Ombudsstelle auf im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Personen ist in Aussicht gestellt, sobald die «Zusammenarbeits-Vereinbarung», die den Einbezug des Kantons Basel-Landschaft in die Verantwortung um den Flughafen Basel-Mulhouse regelt und derzeit beim Landrat und dem Grossen Rat zur Behandlung hängig ist, inkraftgesetzt ist.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ralph Lewin Tel. 267 85 40 Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartementes Felix Meier, lic. iur., Leiter Ressort Verkehr Tel. 267 85 57 Sekretär der Fluglärmkommission Wirtschafts- und Sozialdepartement Franz Heini Tel. 361 58 95 Präsident der Fluglärmkommission Marignanostrasse 6, 4059 Basel