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Verbesserte Behandlung und Unterbringung gefährlicher psychisch kranker Straftäter

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung der Anzüge von Marcel Hess und Konsorten LDP sowie von Kurt Freiermuth und Konsorten DSP -- Bei der Behandlung und Unterbringung von gefährlichen psychisch kranken Straftätern besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat deshalb die Abteilung Gefängniswesen und die Abteilung für forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) beauftragt ein Konzept für die Unterbringung solcher Straffälliger zu erarbeiten. Sie sollen unter fachärztlicher Aufsicht in der Strafanstalt Schällemätteli forensisch-psychiatrisch betreut werden.

Der Beschluss des Regierungsrates geht zurück auf zwei parlamentarische Vorstösse aus dem Jahr 1994. In der Folge des sogenannten Zollikerbergmordes, bei dem eine junge Frau von einem auf Urlaub befindlichen psychisch kranken Strafinsassen brutal ermordet wurde, forderten die Vorstösse Verbesserungen in der Unterbringung von gefährlichen psychisch gestörten Straftätern.

Heute kann dank der Eröffnung des Waaghofs als neues Untersuchungsgefängnis die Strafanstalt Schällemätteli wieder als Konkordatsanstalt für den Strafvollzug eingesetzt werden. Der Regierungsrat hat die Abteilung Gefängniswesen und die Abteilung forensische Psychiatrie der PUK beauftragt, ein Konzept zur verbesserten Unterbringung mit forensisch-psychiatrischer Betreuung unter fachärztlicher Leitung in der Strafanstalt Schällemätteli auszuarbeiten. Die PUK hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die bisher von der Psychiatrischen Universitätspoliklinik (PUPK) wahrgenommene psychiatrische Versorgung zu übernehmen. Der Regierungsrat erhofft sich von der Verlegung dieser Aufgabe zur PUK mit ihrer forensisch-psychiatrischen Spezialabteilung erhebliche Synergien und eine deutliche Verbesserung der Durchführung von ambulanten strafbegleitenden psychotherapeutischen Massnahmen.

Das betriebliche und teilweise auch bauliche Konzept wird frühestens im März 1999 vorliegen.

Der Regierungsrat hatte in einer ersten Beantwortung der parlamentarischen Vorstösse im September 1996 auf verschiedene Bestrebungen im Verband des Nordwest- und Innerschweizer Strafvollzugskonkordats hingewiesen. Insbesondere sei ein Kriterienkatalog zur Erfassung gefährlicher psychisch kranker Straftäter geschaffen worden und es seien Fachkommissionen zur Beurteilung von gemeingefährlichen Straftätern eingesetzt worden. Für Basel-Stadt besteht primär die Möglichkeit, gefährliche Straftäter in geschlossenen Strafanstalten, beispielsweise in Bostadel (BS/ZG), unterzubringen.

Weitere Auskünfte

Dr. Dominik Lehner Tel. 267 81 02 Leiter der Abteilung Freiheitsentzug und Soziale Dienste Justizdepartement