Verbesserung des Jugendschutzes bei Filmvorführungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Das freie Zutrittsalter zu Filmvorführungen ab dem 14. Altersjahr soll wieder auf das 16. Altersjahr heraufgesetzt werden.
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine freies Zutrittsalter zu öffentlichen Filmvorführungen ab dem 16. Altersjahr vor. In Begleitung von Erwachsenen soll es Kindern und Jugendlichen gestattet sein, Filmvorführungen zu besuchen, deren freier Zutritt nicht ihrem Alter entspricht. Die mögliche Begleitung wird nicht mehr auf gesetzliche Vertreter und Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer von Schulklassen beschränkt sein. Der Jugendschutz verlangt aber auch hier nach einer gewissen Regelung. So ist vorgesehen, dass die mitgenommenen Kinder und Jugendlichen nicht mehr als drei Jahre jünger sein dürfen als das geltende Zutrittsalter für den besuchten Film.
Da die im Interesse des Jugendschutzes aufgestellten Schutzvorschriften keinen Sinn machen, wenn in Kinder- und Jugendvorstellungen Werbefilme gezeigt werden, die dem freien Zutrittsalter nicht gerecht werden, soll eine zusätzliche Bestimmung verhindern, dass bei einer Filmvorführung andere Filme, Filmteile oder Vorfilme gezeigt werden, die für die freie Zutritts-Altersklasse ungeeignet sind.
Mit der vorgeschlagenen Revision des Filmgesetzes würde sich der Kanton Basel-Stadt wieder in die landesweit vertretene Auffassung betreffend Jugendschutz im Bereich von öffentlichen Filmvorführungen eingliedern.
1991 beantragte der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Bestimmungen des Filmgesetzes zum Zutrittsalter zu ändern. Der Regierungsrat wollte damals unbegleiteten Kindern und Jugendlichen ab dem 16. Altersjahr freien Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen erlauben. Dies entsprach auch stets der Überzeugung der im Bereich Filmvorführungen für den Jugendschutz tätigen und verantwortlichen Filmkommission. Der Grosse Rat folgte dem regierungsrätlichen Antrag indessen nicht. Er sprach sich für ein freies Zutrittsalter ab dem 14. Altersjahr aus.
Die Filmkommission berichtete im Oktober 1996, dass erfahrungsgemäss nur ein Drittel des Filmangebotes für eine Freigabe unter 16 Jahren erwägenswert sei. In kinder- und jugendfreien Filmvorführungen würden für Filme Werbung gemacht und dabei Zusammenschnitte der heftigsten Bild- und Tonsequenzen gezeigt. Diese seien von einer solchen ‘Massivität’, dass nach den Kriterien der Filmkommission 90% nicht freigegeben werden könnten.
Mit dem Auftrag zu einer Änderung des Filmgesetzes soll diesen kritischen Bemerkungen Rechnung getragen werden. Der von den Interessenverbänden geltend gemachte Einwand, die Jugendlichen würden heute sehr oft unkontrollierten privaten Fernsehkonsum geniessen, und deshalb sei nicht einzusehen, dass zwischen öffentlicher Vorstellung und privatem Fernsehen ein derart gravierender Unterschied gesehen werde, vermag den Regierungsrat nicht zu überzeugen. Nach wie vor gibt es viele Eltern und Erziehungsberechtigte, die einen unkontrollierten Fernsehkonsum ihrer Kinder nicht zulassen. Diese Eltern erwarten vom Staat zu Recht, dass er dem Jugendschutz auch im Bereich öffentlich zugänglicher Filmvorführungen die nötige Nachachtung verschafft.
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem Änderungsvorschlag die Interessen des Jugendschutzes und die wirtschaftlichen Interessen der Filmbranche angemessen gewahrt zu haben.