Vernehmlassung zu einer Änderung des eidgenössischen Konsumkreditgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
In einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hält der Regierungsrat fest dass mit der vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes über den Konsumkredit zumindest ein gleich hohes Konsumentenschutzniveau erreicht werden muss wie es heute in jenen Kantonen gilt die auf diesem Gebiet bereits einen gesetzlichen Erlass haben. Hierzu gehört auch der Kanton Basel-Stadt.
Ziel des Vorentwurfs zur Änderung des Bundesgesetzes über den Konsumkredit sind ein verbesserter Konsumentenschutz und die Vereinheitlichung des Konsumkreditrechts. Der Kanton Basel-Stadt hat bereits anlässlich der Verabschiedung des baselstädtischen Konsumkreditgesetzes vor gut zwei Jahren festgestellt, dass eine griffige eidgenössische Regelung dringend wünschbar wäre, da unterschiedliche kantonale Regelungen zu einer unüberschaubaren Rechtszersplitterung führen, aber keinen genügenden Konsumentenschutz bieten. Die anstehende Revision entspricht dieser Forderung. Im übrigen schlägt der Regierungsrat dem Bundesrat verschiedene Ergänzungen vor. Das revidierte Bundesgesetz darf keinen weniger weitgehenden Konsumentenschutz bieten als das baselstädtische Gesetz.