Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung und einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Departementes des Innern zum Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung und zu einer Teilrevision des KVG Stellung genommen. Er begrüsst die beiden Entwürfe grundsätzlich hat aber auch gewisse Einwände und Änderungsvorschläge.
Mit dem Bundesbeschluss werden die Bundesbeiträge an die Prämienverbilligung für die Periode von 2000 bis 2003 festgelegt. Der Regierungsrat wendet sich gegen die vorgeschlagene Reduktion der jährlichen Wachstumsrate auf 1,5 Prozent und fordert eine Zunahme von mindestens drei Prozent.
Die Teilrevision des KVG betrifft im wesentlichen zusätzliche Leitlinien für die Praxis der kantonalen Prämienverbilligung, Vorschriften an die Versicherer wie beispielsweise das Verbot, eine Rückversicherung für die Franchise anzubieten, sowie die Möglichkeit, bei einem ausserordentlichen Kostenanstieg mit Globalbudgets auch im ambulanten Bereich einzugreifen. Der Beschwerdeweg gegen die kantonalen Spitallisten soll neu geregelt werden. Damit wird ein Bezug zur heute intensiv diskutierten Thematik der Spitalfinanzierung hergestellt. Dies obwohl die Teilrevision hierzu noch keine Lösungsvorschläge bringt.
Der Regierungsrat kann dem bundesrätlichen Vorschlag dort zustimmen, wo er für die Berechtigten administrative Verbesserungen bei der Prämienverbilligung in Aussicht stellt. Auch unterstützt er das Globalbudget bei ambulanten Behandlungen, wenn die Kosten übermässig zunehmen sollten. Der Regierungsrat möchte aber sichergestellt wissen, dass die Patientenversorgung nicht eingeschränkt wird. Bei Armeeangehörigen, welche durch die Militärversicherung gedeckt sind, soll die Krankenversicherung sistiert werden können. Hingegen wendet sich der Regierungsrat gegen die zunehmende Tendenz, die Kantone im KVG den Krankenversicherern gleichzusetzen und sie in ihrer eigenständigen Rolle zu beschneiden. Ebenfalls negativ beurteilt er das Ansinnen, dass unter Umständen künftig das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) die Leistungen der Krankenversicherer für Pflegheime und Spitex festsetzen kann.
In seiner Vernehmlassung geht der Regierungsrat auch auf die derzeit noch unbefriedigend gelöste Frage der Spitalfinanzierung ein. Aufgrund eines Urteils des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Dezember vergangenen Jahres haben die Kantone bei ausserkantonalen Spitalaufenthalten in der ersten oder zweiten Klasse eine Subvention zu bezahlen wie für die Allgemeinabteilung. Durch dieses Urteil werden die Kantone finanziell stark belastet.
Wegen dieser unbefriedigenden Situation unterstützt der Regierungsrat den vom Vorstand der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz eingebrachten Vorschlag im Bereich der Spitalsubventionierung: Er meint, dass nach diesem EVG-Urteil jetzt eine grundsätzliche Neuregelung für die Spitalfinanzierung zu finden sei. Bis zu diesem Zeitpunkt soll in einem dringlichen Bundesbeschluss eine Übergangsregelung festgehalten und damit tragfähige, zukünftige Lösungen ermöglicht werden.