Verordnung über die Behandlung von Sprachgebrechen totalrevidiert
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat der totalrevidierten Verordnung über die Behandlung von Sprachgebrechen zugestimmt und sie ab sofort in Kraft gesetzt.
Die Verordnung betreffend Abklärung und Behandlung von Sprachgebrechen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ist totalrevidiert worden. Die neue Verordnung, die sofort in Kraft tritt, regelt die Sprachheilbehandlung einschliesslich der Legasthenietherapie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die logopädischen Abklärungen und die Behandlung erfolgen weiterhin unabhängig vom Schweregrad. Den Eltern erwachsen daraus keine Kosten. Einzig bei unentschuldigtem Fernbleiben von Abklärungs- oder Behandlungsterminen kann neu eine Gebühr verlangt werden.
Der Logopädische Dienst des Kantons Basel-Stadt koordiniert die Abklärungen und Behandlungen. Er erteilt nach einer fachlichen Abklärung die Kostengutsprache für die Behandlungen. Die Behandlungen können sowohl beim Logopädischen Dienst wie auch bei anerkannten, freiberuflich tätigen Logopädinnen und Logopäden erfolgen. Dabei werden die Wünsche der Eltern nach Möglichkeit berücksichtigt.
Der Regierungsrat hat bereits Anfang September den Grundsatzbeschluss gefällt, dass der Kanton Basel-Stadt trotz des Spardruckes die Kosten für die Behandlung leichter Sprachgebrechen weiterhin übernimmt. Bisher wurden diese Kosten vom Bundesamt für Sozialversicherung getragen.