Volksinitiative für kleinere Schulklassen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die formulierte Initiative für kleinere Schulklassen für rechtlich zulässig zu erklären. Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird das Parlament über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Volksinitiative ist Ende Juli 1997 mit 4'282 gültigen Unterschriften zustande gekommen und bei der Staatskanzlei eingereicht worden. Das Justizdepartement hat daraufhin die formulierte Initiative auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Initiative den Vorschriften des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum entspricht, höherstehendes Recht berücksichtigt und die Einheit der Materie gewahrt, weshalb die Initiative rechtlich zulässig ist.
Im Schulgesetz Basel-Stadt ist die maximale Schülerzahl pro Klasse auf allen Stufen - ausser für Kleinklassen - gesetzlich festgesetzt. Diese Zahl wird von den Initianten als zu hoch empfunden, weshalb sie die Änderung der entsprechenden Bestimmungen verlangen, und zwar wie folgt: Schulen Schulgesetz Initiative Kindergarten 20 18 Primarschulen a) mit Abteilungsunterricht 25 20 b) ohne Abteilungsunterricht 20 14 Kleinklassen - 12 Orientierungsschule, Diplomschulen, Gymnasien 25 20 Weiterbildungsschule 20 18 Werk-, Koch- und Hauswirtschaftsunterricht WBS 16 12 Nach dem Beschluss des Grossen Rates über die Zulässigkeit der Initiative wird das Parlament über das weitere Vorgehen entscheiden.