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Vom Strompreisbonus zu den Vorteilen des neuen Energiegesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der fünfprozentige Strompreisbonus auf den Stromrechnungen der Industriellen Werke Basel (IWB) wird per 1. Januar 1999 aufgehoben. Dies ist eine Folge des neuen kantonalen Energiegesetzes. Voraussichtlich per 1. April 1999 gilt das neue differenzierte Tarifsystem mit einer Lenkungsabgabe und mit einer verbrauchsunabhängigen Rückerstattung.

Mit dem Energiegesetz, das der Grosse Rat im September 1998 beschlossen hat, werden die IWB-Tarife gesenkt. Gleichzeitig wird eine Lenkungsabgabe auf den Stromverbrauch eingeführt, die jährlich als verbrauchsunabhängiger Bonus wieder vollständig an die IWB-Kundinnen und -Kunden verteilt wird. Dies führt zu einer Rückerstattung von 50 Millionen Franken pro Jahr.

Damit genügend Mittel für diese Rückerstattung zur Verfügung stehen, muss der fünfprozentige Strompreis-Bonus aufgehoben werden, welcher der IWB-Kundschaft seit 1996 gewährt wurde. Auf Antrag der IWB-Werkkommission hat der Regierungsrat dieser Aufhebung per Ende des laufenden Jahres 1998 zugestimmt. Das neue Tarifsystem gemäss Energiegesetz tritt voraussichtlich per 1. April 1999 in Kraft.

Weitere Auskünfte

Eduard Schumacher Tel. 275 51 15 Industrielle Werke Basel Baudepartement