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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departementes des Innern zur Änderung der Verordnung über Schadstoffe im Boden vom 9. Juni 1986 (VSBo) Stellung genommen. Die Anpassung wird nach der Revision des Umweltschutzgesetzes vom Dezember 1995 notwendig. Entsprechend der Erweiterung des Bodenschutzes soll die geänderte Verordnung neu Verordnung über Bodenbelastungen (VBBo) heissen. Der Regierungsrat begrüsst die Revision grundsätzlich, da sie einen umfassenderen Schutz des Bodens sicherstellt. Er kritisiert jedoch, dass mit der neuen Verordnung zum Teil unnötige Limiten mit hohen Folgekosten für die Kantone geschaffen werden sollen und dass Limiten für eine konsequente Beurteilung fehlen. Der Regierungsrat wehrt sich einmal mehr gegen eine weitere finanzielle Belastung der Kantone. (Auskunft: Urs Höchle, Juristischer Adjunkt, Sanitätsdepartement Tel. 267 95 11);
  • in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten zum Internationalen Übereinkommen über das Verbot und die Verhütung des Völkermordes (sog. Genozidkonvention) Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst das Vorhaben des Bundesrates, für die Schweiz dem Internationalen Übereinkommen über das Verbot und die Verhütung des Völkermordes beizutreten und im Hinblick darauf den Eidgenössischen Räten die erforderlichen Änderungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zu beantragen. (Auskunft: Dr. Urs Wilhelm Kamber, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 60);
  • dem Büro des Grossen Rates die Aufhebung des obsoleten § 1 Abs.2 lit. a des Gesetzes betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgebühren für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland beantragt. Aufgrund der per 1. Oktober 1997 erfolgten Änderung des Bundesgesetzes samt Anpassung der dazugehörigen Bewilligungsverordnung entfällt die gesetzliche Grundlage für die entsprechende Regelung auf kantonaler Ebene. Die Gesetzesänderung wird rückwirkend auf den 1. Oktober 1997 wirksam. (Auskunft: Barbara Werner, akademische Mitarbeiterin Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsrecht, Justizdepartement, Tel. 267 80 18);
  • davon Kenntnis genommen, dass anstelle des zurückgetretenen Emil Ehret als Mitglied des Grossen Rates nachrückt: Enrico V. Moracchi, Liste 7 (CVP) des Wahlkreises Kleinbasel;
  • zur Vertretung der Rheinhafengesellschaft Weil am Rhein mbH für den Rest der laufenden Amtsperiode 1997 bis 30.6.2001 als Mitglied in die Rheinschiffahrtskommission gewählt: Hans-Peter Mösch;
  • anstelle des zurückgetretenen Heinrich Braun-Saladin für den Rest der laufenden Amtsperiode 1997 bis 30.6.2001 als Mitglied in die Wirtefachprüfungskommission gewählt: Hildi Fuchs;
  • anstelle des kürzlich verstorbenen Dietrich Zeller für den Rest der laufenden Amtsperiode 1997 bis 30.6.2001 als Mitglied in die Staatliche Kommission für Entwicklungshilfe gewählt: Dr. med. dent. Danuta Lukaszczyk;