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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • die Rechnung 1997 genehmigt. Hiezu findet am Mittwoch, 29. April 1998, 11.15 Uhr, im Vorzimmer des Grossen Rates eine Medienorientierung des Finanzdepartementes statt. (Einladung bereits erfolgt).
  • in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartementes den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten grundsätzlich begrüsst. Die Vorlage bildet zusammen mit der interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse eine für die inländische Bauwirtschaft und deren Produkte unabdingbare Basis, damit in der Schweiz hergestellte Produkte die Anerkennung auf dem europäischen Markt finden. Das neue Gesetz lehnt sich eng an die Bauprodukterichtlinie der EG an und dient der Harmonisierung ung gegenseitigen Anerkennung der technischen Vorschriften im Bauproduktebereich. Der Regierungsrat hofft allerdings, dass den Kantonen durch die vorgesehene Marktüberwachung kein unzumutbar hoher Aufwand entsteht. (Auskunft: Jürg Scherer, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 84);
  • in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zum Verordnungsentwurf betreffend Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst das neue Waffengesetz grundsätzlich, wünscht sich jedoch insbesondere bei den aufgeführten Beschränkungen und Verboten gewisse strengere Definitionen. (Auskunft: Herbert Benz, Chef Verwaltungs-Polizei, Polizei- und Militärdepartement, 267 72 70);
  • einen Antrag der Industriellen Werke Basel für einen Kredit in Höhe von 920'000 Franken zu Handen des Grossen Rates genehmigt. Für den Anschluss des Kunstmuseums und weiterer Liegenschaften an die Fernwärmeversorgung ist die Verlängerung der Fernwärmeversorgungsleitung in der Dufourstrasse vom Picassoplatz bis vor den St. Alban-Graben erforderlich. Hierfür beantragen die. Die Abwicklung der Arbeiten soll mit möglichst wenig Behinderungen und in möglichst kurzer Zeit erfolgen; Die Inbetriebnahme des neuen Abschnittes ist auf Oktober 1998 geplant. (Auskunft: Roland Jaccard, Industrielle Werke Basel, Tel. 275 55 25);
  • eine Änderung der Verordnung zum Spitalgesetz beschlossen. Mit der Aufhebung von § 4 des Spitalgesetzes (siehe ausführliche Medienmitteilung vom 16. Dezember 1997) entfällt die gesetzliche Verpflichtung zur Einsetzung von Spitalkommissionen an staatlichen Spitälern. Damit ist auch die Bestimmung bezüglich der Zusammensetzung von Spitalkommissionen hinfällig geworden, weshalb § 4 der Verordnung zum Spitalgesetz ersatzlos gestrichen wird. Die Änderung wird sofort wirksam. (Auskunft: Urs Höchle, lic. iur., juristischer Adjunkt, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11);
  • beschlossen, diverses Sanitäts- und Hilfsmaterial aus ehemaligen Beständen der Zivilverteidigung Basel-Stadt einem Spital in der Provinz Battambang im Nordwesten Kambodschas kostenlos zu überlassen. Battambang ist mit 400'000 Einwohnern die zweitgrösste Stadt des Landes, das Spital ist auf das Material dringend angewiesen. (Auskunft: Bruno Wartmann, Amt für Zivilschutz, Tel. 267 74 10);
  • für den Ersatz eines Dienstfahrzeuges der Kantonspolizei einen Kredit in der Höhe von 24'000 Franken dringlich bewilligt. (Auskunft: Hptm. Rolf Meyer, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 73 07);
    • Jürg Meyer, Dr. iur.
    • Elisabeth Stärkle, lic. iur.
    • Patrizia Bernasconi, lic. phil.
    • Berta Zuber-Fäh
    • Hannes Hermann, lic. rer. pol.