Weitere Mitteilungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- beschlossen, die Ausführungsbestimmungen vom 3. Januar 1984 zu den §§ 71a - 71c der alten Strafprozessordnung aufzuheben. Da die entsprechenden Bestimmungen in der neuen Strafprozessordnung vom 8. Januar 1997 enthalten sind, können die separaten Ausführungsbestimmungen aufgehoben werden. Die Aufhebung erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 1998. (Auskunft: Bruno Lötscher-Steiger, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 267 80 35);
- einen im Budget des Sanitätsdepartementes (Psychiatrische Universitätsklinik) enthaltenen Kredit für die Sanierung des 1. Obergeschosses im Gebäude E der Psychiatrischen Universitätsklinik in Höhe von 1,9 Millionen Franken als gebundene Ausgabe zum Vollzug freigegeben. Die Sanierung des Obergeschosses soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Damit kann das gesamte Gebäude E seiner neuen Nutzung als modernes Zentrum für Alterspsychiatrie zugeführt werden. (Auskunft: Tony Huwyler, Tel. 325 55 01);
- in Vollzug des Grossratsbeschlusses vom 20. April 1988 den Baulinienplan für die endgültigen Baulinien auf den Liegenschaften Chrischonastrasse 51 bis 67 und 52 bis 64, im Abschnitt Peter Rot-Strasse zwischen Chrischonastrasse und Wettsteinallee und auf den Liegenschaften Wettsteinallee 76 bis 88 genehmigt. Die von den neuen Baulinien berührten Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird den Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt publiziert;
- Stephan Maurer,
- Hannes Hermann;
- Dr. Peter Oeschger;
Weitere Auskünfte
Hinweis Die Regierungsratssitzung nach Ostern findet statt am Dienstag erst am Mittwoch, 15. April 1998 statt.
Ende der Medienmitteilungen vom 7.04.1998