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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • beschlossen, dem Grossen Rat zu beantragen, die Initiative für kleinere Schulklassen dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Im Schulgesetz Basel-Stadt ist die maximale Schülerzahl pro Klasse auf allen Stufen - ausser für Kleinklassen - gesetzlich festgesetzt. Diese Zahl wird von den Initianten als zu hoch empfunden, weshalb sie die Änderung der entsprechenden Bestimmungen verlangen. An seiner Sitzung vom 3.6.1998 hat der Grosse Rat entschieden, die Initiative für rechtlich zulässig zu erklären. Gemäss Gesetz betreffend Initiative und Referendum hat nun der Grosse Rat zu entscheiden, ob die Initiative dem Volk ohne Empfehlung und Gegenvorschlag sofort vorzulegen oder dem Regierungsrat bzw. einer Grossratskommission zur Berichterstattung zu überweisen ist. (Siehe hierzu auch die ausführliche Medienmitteilung vom 28. April 1998);
  • von der zuhanden des Regierungsrates eingereichten Petition der ‘Eltern, welche die "Kontaktstelle 4055" benützen’ Kenntnis genommen und sie dem zuständigen Erziehungsdepartement zur Berichterstattung überwiesen;
  • gestützt auf die Verordnung betreffend Entschädigungen und Gebühren des Kantonalen Veterinäramts und des Schlachthofs Basel beschlossen, die Pauschalgebühr für die Benützung des Schlachthofes für das Jahr 1998 rückwirkend auf den 1. Januar 1998 auf 229’675 Franken pro Monat festzulegen. (Auskunft: Urs Roth, Akademischer Mitarbeiter Finanzen und Betriebswirtschaft, Tel. 267 95 47);
  • von der Jahresrechnung und dem Verwaltungsbericht 1997 der Einwohnergemeinde Bettingen Kenntnis genommen. Die Rechnung schliesst bei Aufwendungen von 5'258'685 Franken und Erträgen von 4'863'037 Franken mit einem Ausgabenüberschuss in Höhe von 395'648 Franken ab. Der Finanzausglich an den Kanton Basel-Stadt betrug gleich wie im Vorjahr 440'000 Franken;
  • den Baulinienplan für die endgültigen Bau- und Strassenlinien an der Mülhauserstrasse/Wasserstrasse 40 sowie für die endgültigen Baulinien der Mülhauserstrasse 26 genehmigt. Der Vorgarten an der Mülhauserstrasse zwischen dem Schulhaus-Neubau und dem Mülhauserweglein ist nicht für die Verbreiterung der Strasse bestimmt. Der detaillierte Regierungsbeschluss wird den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht;
    • Christine Kaufmann, Liste 4 (VEW) des Wahlkreises Riehen;