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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zum Vorentwurf über die Änderung des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs Stellung genommen. Mit den Änderungen wird dem Tier in den Rechtsordnungen ein besonderer, neuer Stellenwert eingeräumt, der über demjenigen der blossen Sache steht. Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen, mit welchen sich die Schweiz der Rechtsordnung der benachbarten deutschsprachigen Staaten angleicht. (Auskunft: Dr. Denise Mangold Frei, Justizdepartement, Tel. 267 80 55);
- in einer Vernehmlassung an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sich dahingehend geäussert, dass eine Quotenregelung bei den Nationalratswahllisten einen schwachen direkten steuernden Einfluss habe. Er vertritt hingegen die Auffassung, dass im Falle einer derartigen Regelung eine Quote von 50% richtig wäre. Die Staatspolitische Kommission hat im Sinne eines indirekten Gegenvorschlages zur eidgenössischen Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden" die Idee in Vernehmlassung geschickt, für Nationalratswahllisten einen Mindestanteil von einem Drittel der Plätze für Frauen zu reservieren. (Auskunft: Dr. Denise Buser, akademische Adjunktin, Justizdepartement, Tel. 267 80 55);
- Heidi Moser,
- Eva Kaganas, Visual Concepts,
- Edgar Jenny, Geschäftsführer HTG AG;
- Bruno Mazzotti, Vertreter der Verkehrsliga beider Basel,
- Hans-Rudolf-Bauer, Vertreter der ASTAG Nordwestschweiz.