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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartementes den Entwurf zum neuen Bundespersonalgesetz begrüsst. Dieses gilt zwar nicht für das Personal öffentlicher Verwaltungen der Kantone, das Dienstrecht des Bundes hat jedoch eine gewisse Leitfunktion, wenn nicht gar eine Vorbildfunktion für das kantonale Personalrecht. Es ist wünschenswert, dass das öffentliche Dienstrecht von Bund, Kantonen, und Gemeinden in wesentlichen Grundzügen übereinstimmen. Ebenso begrüsst der Regierungsrat die Bestrebungen, die Regelungsdichte auf Gesetzesstufe zu verringern und der Exekutive und den nachgeordneten Behörden mehr Flexibilität und Handlungsspielraum zu lassen. (Auskunft: François Hänggi, Zentraler Personaldienst, Tel. 267 99 43);
  • beschlossen, dem Grossen Rat die Erneuerung des bestehenden Nutzniessungsvertrages zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt betreffend Nutzung der St. Clara-Kirche für weitere 100 Jahre zu beantragen;
    • Rolf Kunz, Leiter Ressort Bildung, Kultur und Soziales, Gemeinde Riehen;
    • Priska Cenci.