Weitere Mitteilungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- beschlossen, dem Grossen Rat zu beantragen, die Initiative für die Sicherung der Basler Schulqualität für rechtlich zulässig zu erklären. Bei der rechtlichen Überprüfung wurde festgestellt, dass die Initiative keine Schlussbestimmung enthält. Da gemäss dem Initiativengesetz an formulierten Initiativen sachlich unumgängliche Ergänzungen angebracht werden dürfen, schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor, die Initiative um eine Schlussbestimmung zu ergänzen. (Auskunft: Dr. Urs W. Kamber, Stellv. Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 60).
- in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Jürg Steib, LDP) bestätigt, dass in Basler Schulen Anstrengungen unternommen wurden, die Chance einer Teilnahme am Internationalen Berufswettbewerb (IBW) 1997 in St. Gallen zu nutzen, wie dies angeregt wurde. Wegen der Aufbauarbeiten zur Weiterbildungsschule war ein grösseres Engagement allerdings nicht möglich. (Auskunft: Elisabeth Simon, Fachstelle Gymnasium, Berufsschule Tel. 267 63 44).
- in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Kurt Freiermuth, DSP) festgestellt, dass die Zahl der Parkplätze beim neuen Familiengartenareal "Zu den drei Häusern" auf dem Bruderholz ausreichend ist. Im gleichen Zusammenhang wird daran erinnert, dass das Bruderholzquartier nicht für das System der Anwohnerparkkarte vorgesehen ist. (Auskunft: Martin Weibel, Verkehrsabteilung, Technischer Dienst, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 81 68).
- in seiner Antwort auf die Petition zur Notschlafstelle an der Alemannengasse 1 nochmals seinen Willen bekräftigt, alles zu unternehmen, um bei allfälligen negativen Auswirkungen der neuen Notschlafstelle auf die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Verbesserungsmassnahmen in die Wege zu leiten. Am 1. Dezember wurde an der Alemannengasse 1 der Betrieb der Frauenabteilung aufgenommen. Die Unterbringung der Männer wird anfangs Januar 1999 erfolgen.
- in den Basler Parkhäusern die Hochtarif-Zeiten um eine Stunde von 13.30 bis 18.30 Uhr (bisher von 14.00 bis 18.00 Uhr) ausgedehnt. Damit soll die von 4,5 auf 5,1 Prozent erhöhte Mehrwertsteuer auf die Nutzerinnen und Nutzer der Parkhäuser überwälzt und der Ertragsausfall nahezu vollständig wettgemacht werden können. (Auskunft: Dr. Werner Strösslin, Vorsteher Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Tel. 267 99 29).
- den Transportunternehmen der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) und der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) direkt die Verfolgungs- und Verzeigungszuständigkeit nach Art. 51 Transportgesetz verliehen. Bis anhin war das Wirtschafts- und Sozialdepartement für die Verfolgung und Verzeigung von Übertretungen nach Artikel 51 des Bundesgesetzes über den Transport im öffentlichen Verkehr zuständig. Denn die Verordnung über die Verfolgung von Straftaten im Verzeigungsverfahren legt fest, dass Übertretungen gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht von denjenigen Behörden untersucht und verzeigt werden, in deren Aufgabenbereich sie fallen. Die Übertragung der Zuständigkeit an die BVB und die SBB bedingt eine Änderung des Anhangs der Verordnung über die Verfolgung von Straftaten im Verzeigungsverfahren. (Auskunft: Dr. Urs. W. Kamber, Stellv. Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 60).
- den Baulinienplan Nr. 5305 des Baudepartements für die endgültigen Bau-, inneren Bau- und Strassenlinien des Centralbahnplatzes, der Centralbahnstrasse, der Elisabethenanlage und der Küchengasse genehmigt. Der Plan kann beim Baulinienbüro des Tiefbauamtes, Münsterplatz 10, von Montag bis Freitag, 10.00 - 11.30 Uhr und von 14.00 - bis 16.00 Uhr, oder nach vorheriger Vereinbarung, Tel. 267 67 82, eingesehen werden. (Auskunft: Louis Fiedler, Leiter Baulinienbüro, Baudepartement, Tel. 267 93 17) (die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden bereits informiert).
- das Budget 1999 der Israelitischen Gemeinde Basel mit einem Ausgabenüberschuss von 387'000 Franken bei Einnahmen von 2,211 Millionen Franken und Ausgaben von 2,598 Millionen Franken gemäss § 5 des Kirchengesetzes zur Kenntnis genommen.
- beschlossen, Donnerstag, den 23. Dezember 1999 schulfrei zu geben.
- Sabine Egli-Rüegg von Basel,
- Prof. Catherine Nissen-Druey von Riehen,
- Dr. Jacques Barman von Füllinsdorf,
- Veronica Schaller, Vorsteherin Sanitätsdepartement.
- Dr. Claudia Cavallini von Laufen,
- iur. Verena Walpen-Wolf von Pratteln,
- Marcel Metzger von Laufen,
- Edi Belser, Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion.
- Gerhard Kaufmann von Riehen.
- Dr. Rainer Füeg, als Vertreter der Wirtschaft
- neu gewählt:
- Corinne Panchaud als Vertreterin der Arbeitnehmerseite und Nachfolgerin des zurückgetretenen Dr. Willy Kellenberger;
- Prof. Dr. Richard Bührer als Vertreter der Fachhochschule beider Basel und Nachfolger von Prof. Siegmar R. Frey;
- Markus Meier, als Vertreter des Gewerbes und Nachfolger von Peter Tschudin;
- Prof. Dr. Michael Oehme als Vertreter der Universität Basel und Nachfolger von Prof. Dr. Hans G. Seiler.