Weiterhin freie Arztwahl für Asylsuchende
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Fürsorgeamt der Stadt Basel wird seine Absicht Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene generell im HMO-System zu versichern nicht weiter verfolgen. Die angestrebten administrativen Vereinfachungen lassen sich auf anderem Weg erreichen.
Das HMO-System bietet nach Ansicht des Fürsorgeamtes auch für die medizinische Behandlung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen einige Vorteile: Auf ärztlicher Seite stehen den Patientinnen und Patienten, aber auch dem Fürsorgeamt regelmässig die gleichen Gesprächspartner zur Verfügung. Der in der HMO bestehende Abrechnungsmodus erleichtert die administrativen Abläufe. Zudem ist die HMO bis zu 20 Prozent günstiger. Von diesen Einsparungen würde der Bund profitieren, welcher für fürsorgeabhängige Asylsuchende aufkommt.
Gegen diese Lösung wurde von der Ärzteschaft, aber auch von der medizinischen Poliklinik Kritik geäussert. Diese richtete sich vor allem gegen die Einschränkung der freien Arztwahl, welche mit Übernahme des HMO-Systems eingetreten wäre. Ebenfalls wurde die obligatorische Zuweisung von Asylsuchenden in die HMO abgelehnt.
An einer Aussprache vom letzten Dienstag, an welcher Vertreter der betroffenen Organisationen teilnahmen, wurde eine Lösung diskutiert, welche auf allgemeine Zustimmung stösst und dem Fürsorgeamt auch die gewünschten Vereinfachungen bringt. Das Wirtschafts- und Sozialdepartement hat diese Regelung gutheissen.
Die Asylfürsorge informiert ihre Klientinnen und Klienten über die möglichen Versicherungssysteme und öffnet ihnen damit neu auch die Wahl des HMO-Systems. Wie alle übrigen Versicherten erhalten die Asylsuchenden die Rückerstattung von der Krankenversicherung und sind verantwortlich für die Zahlung der Rechnungen an den Arzt. Sofern Bedürftigkeit vorliegt, übernimmt das Fürsorgeamt die Prämien und zahlt den Selbstbehalt und die Franchise aus.
Die umfangreichen administrativen Fragen aus dem Asylbereich regelt das Fürsorgeamt direkt mit der Krankenversicherung.