Wiederwahl von Beamtinnen und Beamten unter Vorbehalt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung des Beamtengesetzes. Die nächste Amtsdauer für Beamtinnen und Beamte die am 1. Januar 1999 beginnt soll dadurch lediglich bis zur Inkraftsetzung eines revidierten Beamtengesetzes dauern.
Zur Zeit ist eine Revision des heute geltenden Beamtengesetzes im Gange. Die entsprechende Vorlage soll noch in diesem Jahr dem Grossen Rat vorgelegt werden, so dass das revidierte Beamtengesetz per 1. Januar 1999 in Kraft treten könnte. Da jedoch verschiedene politisch heikle Fragen - namentlich die Frage, ob der Beamtenstatus beibehalten oder abgeschafft werden soll - zur Diskussion stehen, könnte sich der Entscheid verzögern.
Die Wiederwahl der Beamtinnen und Beamten für die nächste sechsjährige Amtsdauer von 1999 bis 2004 muss gemäss Beamtengesetz bis spätestens Ende September 1998 erfolgen.
Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, in die Übergangsbestimmungen des Beamtengesetzes einen Vorbehalt aufzunehmen. Damit werden die Beamtinnen und Beamten lediglich bis zur Inkraftsetzung eines revidierten Beamtengesetzes wiedergewählt. Mit dem Vorbehalt wird die Abschaffung des Beamtenstaus nicht vorweggenommen; der Grosse Rat bleibt in seinen Entscheiden über die Revision des Beamtengesetzes frei.