Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Humanmedizin an der Universität Basel für ein Jahr
MedienmitteilungRegierungsrat
In Koordination mit den Hochschulkantonen Bern Zürich und Fribourg sowie mit Zustimmung des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft hat der Regierungsrat auf Antrag des Universitätsrates beschlossen zur Sicherung der Ausbildungsqualität die Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Basel für das Studienjahr 1998/99 zu beschränken. Das Verfahren wird in Basel-Stadt auf Verordnungsebene geregelt. Vor dem Beschluss des Regierungsrates wurde eine Anhörung bei Universitätsrat Rektorat Medizinischer Fakultät Regenz und Planungskommission durchgeführt.
Studienanwärterinnen und -anwärter der Humanmedizin haben sich am 3. Juli 1998 einem gesamtschweizerischen Eignungstest zu unterziehen. Sie werden aufgrund der Testergebnisse auf die vorhandenen Studienplätze der am Eignungstest beteiligten Universitäten aufgeteilt. Mit der Organisation von Test und Auswahlprozedere wurde das Generalsekretariat der Schweiz. Hochschulkonferenz (SHK) betraut. Die SHK hält dazu heute in Bern eine Medienorientierung ab.
In Basel wird das Verfahren in der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel geregelt, welche der Regierungsrat am letzten Dienstag genehmigt hat. Die Verordnung für Basel-Stadt wurde mit den übrigen betroffenen Hochschulkantonen abgestimmt. Die Kapazitäten der Medizinischen Fakultät und damit die Durchführung einer Zulassungsbeschränkung werden in Basel jährlich neu festgelegt. Auf das Studienjahr 1999/2000 hin sollen die Erfahrungen des Jahres 1998/99 ausgewertet werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird. Innerhalb der Vorklinik wird ein intra-curriculares Selektionsprinzip entwickelt, das den Anforderungen der Studienreform der Medizinischen Fakultät in Basel gerecht wird. Oberstes Ziel des Regierungsrates bleibt die Wahrung der Ausbildungsqualität an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel.
Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Medizin sind seit Jahren ein Thema. 1994/95 wurde gesamtschweizerisch die Rekordmarke von 2'072 Anmeldungen erreicht. Nach einer Abschwächung der Nachfrage nach Studienplätzen in den beiden folgenden Jahren, haben die Voranmeldungen 1997/98 und 1998/99 wieder stark zugenommen. Bis zum 15. Februar 1998 haben sich bei Gesamtkapazitäten von 1'295 Plätzen 1'937 Studierende angemeldet. Da der Überhang an den Universitäten der deutschen Schweiz besonders ausgeprägt ist, sehen die Kantone Bern, Basel, Fribourg und Zürich ein gemeinsames Vorgehen vor. Die Anmeldezahl übertrifft die Studienkapazitäten besonders in der Humanmedizin. Die Zulassungsbeschränkung für das Studienjahr 1998/99 wird deshalb nur in dieser Disziplin eingeführt.
Nachdem in Zürich die Volksabstimmung zum neuen Universitätsgesetz positiv verlaufen ist (der Kanton Bern hat eine Verordnung für Zulassungsbeschränkungen bereits 1996 in Kraft gesetzt), hat der Regierungsrat auf Antrag der Medizinischen Fakultät bzw. des Universitätsrats der Universität Basel auch für Basel entsprechende Bestimmungen in Kraft gesetzt.