3 x Ja und 2 x Nein
MedienmitteilungRegierungsrat
In der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. Februar 1999 stimmte eine Mehrheit der Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt 3 x Ja und 1 x Nein. Die kantonale Volksinitiative für einen Solidaritätsfonds Basel-Stadt wurde abgelehnt.
Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben den Bundesbeschluss über die Änderung der Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Bundesrat, den Bundesbeschluss betreffend eine Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin und die Änderung des Raumplanungsgesetzes angenommen. Die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" wurde abgelehnt.
Die Stimmberechtigten haben die kantonale Volksinitiative für einen Solidaritätsfonds (Basel-Stadt) "Umverteilung des Reichtums statt Erwerbslosigkeit" abgelehnt.
Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen im Kanton Basel-Stadt lauten:
- Eidgenössische Volksabstimmungen:
- Änderung der Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Bundesrat: Angenommen mit 45'242 JA (80,9 %) gegen 10'673 NEIN (19,1 %).
- Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin: Angenommen mit 48'987 JA (88,1 %) gegen 6'629 NEIN (11,9 %).
- Volksinitiative "Wohneigentum für alle": Abgelehnt mit 44'881 NEIN (79,3 %) gegen 11'677 JA (20,7 %).
- Änderung des Raumplanungsgesetzes: Angenommen mit 27'492 JA (50,1 %) gegen 27'384 NEIN (49,9 %).
Die Stimmbeteiligung bei den eidgenössischen Abstimmungen betrug 46,3 %.
- Kantonale Volksabstimmung:
Volksinitiative für einen Solidaritätsfonds (Basel-Stadt) "Umverteilung des Reichtums statt Erwerbslosigkeit": Abgelehnt mit 40'727 NEIN (78,2 %) gegen 11'362 JA (21,8 %).
Die Stimmbeteiligung bei der kantonalen Vorlage betrug 44,8 %.