9 Millionen Franken für kantonale arbeitsmarktliche Massnahmen
MedienmitteilungRegierungsrat
Aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden 9 Millionen Franken entnommen um damit kantonale arbeitsmarktliche Massnahmen zu finanzieren.
Der Regierungsrat entnimmt für das Rechnungsjahr 1998 dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 9 Millionen Franken. Das Schwergewicht der kantonalen Massnahmen liegt auf der Beschäftigung arbeitsloser Personen, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben.
Mit dem grössten Teil dieser kantonalen Mittel konnte das KIGA Basel-Stadt (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) im vergangenen Jahr über 160 Personen an speziell geschaffenen Arbeitsplätzen in gemeinnützigen Institutionen oder in der öffentlichen Verwaltung vorübergehend beschäftigen. So konnten diese Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung mehr haben, ihren Lebensunterhalt selber verdienen und mussten keine Fürsorgeleistungen beziehen. Sie hatten zudem die Chance, sich durch die Arbeit zusätzlich zu qualifizieren; dies erleichtert die weitere Stellensuche.
Für die Kostenbeteiligung an den aktiven Massnahmen der Arbeitslosenversicherung und für die Förderung von neuen Arbeitszeitmodellen wurden gut zwei Millionen Franken verwendet.
Gesetz und Verordnung betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sehen vor , dass der Regierungsrat dem Fonds die Mittel für die Finanzierung von staatlichen Massnahmen für die Beschäftigung von Arbeitslosen und die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit entnehmen kann. Dies geschieht in der Regel einmal jährlich.