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Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (GKV) im Kanton Basel-Stadt genehmigt. Damit wird die zulässige Prämienreduktion für Ergänzungsleistungs-Bezügerinnen und -Bezüger und für Personen die Sozialhilfe beziehen neu geregelt.

Mit der 3. Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) ist nicht mehr die effektive Prämie, sondern die vom Bundesamt für Sozialversicherung festgelegte kantonale Durchschnittsprämie als anerkannte Ausgabe anzurechnen. Ab 1.1.2000 erhalten deshalb Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL), deren Krankenversicherungsprämie tiefer ist als die Durchschnittsprämie, die Differenz ausbezahlt; Bezügerinnen und Bezüger jedoch, deren Prämie höher ist, müssen die Differenz bezahlen.

Die Motivierung der EL-Bezügerinnen und -Bezüger, günstige Krankenversicherungen abzuschliessen, war Anlass für die diesbezügliche Revision des Bundesgesetzes. Mit der vorgelegten Änderung des Paragrafen 17 Abs. 3 GKV erfolgt die zur Umsetzung der Bundesregelung notwendige Anpassung auf kantonaler Ebene. Die EL-Bezügerinnen und -Bezüger wurden darüber vor rund einem Monat schriftlich orientiert.

Kantonaler Gestaltungsraum besteht bei den Prämienbeiträgen in der Sozialhilfe. Hier soll die Wahl von günstigen Krankenversicherern und kostensparenden Versicherungssystemen gefördert werden. Gemäss Vorschlag des Regierungsrates erhalten Personen, die Sozialhilfe beziehen, ab 1.1.2000 Prämienbeiträge maximal in Höhe der kantonalen Durchschnittsprämie. Damit müssen die Mehrkosten von überdurchschnittlich teuren Versicherungen selber getragen werden. Da aber die Gesundheitskosten nicht über die Wahl des Versicherers, sondern nur über einen verantwortungsvollen Konsum gesenkt werden können, soll ausserdem ein finanzieller Anreiz zur Wahl eines Versicherungssystems, welches in diese Richtung wirkt, geschaffen werden. Der vorgelegte Revisionsentwurf enthält hierzu die gesetzliche Grundlage, welche noch vom Grossen Rat zu genehmigen ist.

Weitere Auskünfte

Bergita Kayser Tel. 267 86 39 Vorsteherin Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement Walter Rösli, Ressortleiter Soziales Tel. 267 85 51 Wirtschafts- und Sozialdepartement