Änderung des Obligationenrechts über Miete und Pacht
MedienmitteilungRegierungsrat
Vernehmlassung -- Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die im Entwurf des Bundesrats zur Änderung des Obligationenrechts vorgeschlagene Abkoppelung des Mietzinses von der Entwicklung des Hypothekarzinssatzes sowie die vorgeschlagene Kompetenz-Erweiterung der Schlichtungsstellen. Abgelehnt wird dagegen der Vorschlag ein allfällig dem Schlichtungsverfahren folgendes Gerichtsverfahren kostenlos zu gestalten.
Der Regierungsrat ist mit der angestrebten Abkoppelung der Mietzinsentwicklung von den Hypothekarzinsbewegungen einverstanden. Die neu als hauptsächliche Mietzinsanpassungsmöglichkeit vorgesehene Indexierung der Miete erscheint gesamthaft betrachtet als sinnvoll und praktikabel. Der ebenfalls neu vorgeschlagene Anpassungsgrund "mietrechtlicher Anlagewert" dürfte dagegen aufgrund seiner Komplexität und seiner Interpretationsbedürftigkeit den professionellen Immobilienverwaltungen vorbehalten bleiben.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der Entscheidkompetenz der kantonalen Schlichtungsstellen wird vom Regierungsrat begrüsst. Diese könnte sogar noch umfassender gestaltet werden. Abgelehnt wird dagegen der Vorschlag, neben der bisherigen Kostenlosigkeit des Schlichtungsverfahrens neu auch noch das allfällig daran anschliessende Gerichtsverfahren für kostenlos zu erklären. Damit würde nach Ansicht des Regierungsrates die Arbeit der Schlichtungsbehörden entwertet. Zudem wäre eine mit den heutigen Kapazitäten nicht mehr zu bewältigende Mehrbelastung der Gerichte zu erwarten, wenn jede Partei einen Entscheid oder Vergleichsvorschlag der Schlichtungsstelle ohne Kostenfolge weiterziehen könnte.