Alkohol- und Softdrinks: Gesetzliche Regelungen ausreichend
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzug Gottlob Denzler VEW -- Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen die den Konsum von alkoholhaltigen Drinks durch Teenager regeln sind auf eidgenössischer wie auf kantonaler Ebene ausreichend. Hingegen sollten die Gesetzesbestimmungen konsequenter durchgesetzt werden. In diesem Sinn beantwortet der Regierungsrat eine parlamentarische Anfrage.
Besorgt über den zunehmenden Konsum von alkoholhaltigen Drinks - vor allem von Alcopops und Designerdrinks - bei Teenagern, hat sich ein Grossrat 1997 mit einer Reihe von Fragen an den Regierungsrat gewandt. Er verlangt vor allem Auskünfte zur Situation an den Schulen und zu den rechtlichen Grundlagen, die die Alkoholabgabe an Jugendliche regeln.
In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass für Schülerinnen und Schüler bei Schulveranstaltungen und -feiern ebenso wie bei -ausflügen ein generelles Verbot von Alkohol, Tabak und anderen Drogen besteht. Die Lehrerinnen und Lehrer sorgen im Schulalltag für eine konsequente Durchsetzung dieses Verbots. Der Regierungsrat sieht hier keinen Handlungsbedarf.
Auf nationaler und auf kantonaler Ebene ist der Ausschank von Alkohol an Jugendliche relativ detailliert geregelt, zum Beispiel im Schweizerischen Strafgesetzbuch, in der Lebensmittelgesetzgebung und im Wirtschaftsgesetz. Die neuen alkoholhaltigen Mischgetränke wurden gesetzlich den Spirituosen zugeordnet und fallen damit unter die strengen Bestimmungen des Bundes (Ausschankverbot an Jugendliche unter 18 Jahren). Einen weitergehenden Regelungsbedarf befürwortet der Regierungsrat gegenwärtig nicht. Hingegen sollte nach seiner Ansicht die Durchsetzung der Schutzbestimmungen strenger kontrolliert werden, vor allem in Restaurationsbetrieben und im Handel (zum Beispiel konsequente Ausweiskontrolle).