Arbeitsverbot für Asylsuchende drängt sich nicht auf
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vorgeschlagene Arbeitsverbot für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene ab. Es soll den Kantonen überlassen sein ob diese aufgrund ihrer Arbeitsmarktlage eine solche Massnahme ergreifen wollen.
Nach Meinung des Regierungsrates sprechen einige Gründe für das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vorgeschlagene befristete Arbeitsverbot. Als kritisch beurteilt er jedoch die vom EJPD erhoffte abschreckende Signalwirkung. Mit dem Arbeitsverbot werde den Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in Aussicht gestellt, dass ihr Lebensunterhalt in der Schweiz grundsätzlich ohne eigene Arbeitsleistung, sondern vielmehr durch die Fürsorge gesichert sei. Im Gegensatz zur verordneten Passivität hilft ein möglicher Arbeitserlös, Kosten bei der Fürsorge zu sparen und die Chancen für eine erfolgreiche Rückkehr zu erhöhen.
Die heutige Arbeitsmarktlage zeigt eine tiefe Arbeitslosigkeit mit einer gleichzeitigen hohen Zahl von Langzeitarbeitslosen. Die Konkurrenzierung einheimischer Arbeitskräfte durch Personen des Asylrechts hat dadurch von ihrer Aktualität eingebüsst. Jedoch werden gerade die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen oder bedrohten Personen diese Konkurrenzierung am ehesten fürchten. Für ihre Integration in die sich wandelnde Arbeitswelt brauchen die Kantone und Kommunen heute mehr Plätze in Beschäftigungs- und Schulungsprogrammen als je vorher.
Gemäss Vorschlag des EJPD soll das Arbeitsverbot für Personen des Asylrechts mit Beschäftigungsprogrammen abgefedert werden. Der Regierungsrat kritisiert an diesem Vorschlag, dass das vorgesehene Arbeitsverbot die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen einem Arbeitsmarkt entzieht, auf dem die Nachfrage grösser wird, und dass diese Personen in einen Beschäftigungsmarkt verschoben werden, der aufgrund der Bedürfnisse der einheimischen Langzeitarbeitslosen unter einigem Druck steht. Zudem lässt sich für den Kanton Basel-Stadt festhalten, dass aufgrund der restriktiven Bewilligungspraxis heute nur sehr wenige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene kurz nach ihrer Einreise in die Schweiz überhaupt eine Arbeitstätigkeit aufnehmen.
Mit Blick auf die möglicherweise kantonal unterschiedlichen Situationen lehnt der Regierungsrat ein einheitlich für die ganze Schweiz verhängtes Arbeitsverbot ab. Die Kantone sollen selbständig über diese Massnahme beschliessen können. Da die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen fest einem Kanton zugewiesen sind, besteht auch nicht die Gefahr einer innerschweizerischen Wanderungsbewegung.