Aufnahmeverordnung für die Verkehrsschule
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die neue Aufnahmeverordnung für die der Wirtschaftsschule angegliederte Verkehrsschule erlassen. Die aufgrund der Schulreform veränderten Bedingungen machten diesen separaten Erlass notwendig.
Die Aufnahmebedingungen für die Verkehrsschule werden ab Schuljahr 1999/2000 neu in einer separaten Verordnung festgelegt. Deren Erlass wurde wegen der Schulreform notwendig. Bisher galt für die Aufnahme in die Verkehrsschule die "Verordnung über die Aufnahmebedingungen der Realschule, des Gymnasiums und der kantonalen Handelsschule vom 29.8.72".
Die neue Verordnung regelt die allgemeinen Aufnahmebedingungen, die Form und die Zuständigkeiten für die Aufnahme, die Durchführung der Aufnahmeprüfung sowie die prüfungsfreie Aufnahme.
Die Verkehrsschule ist der Wirtschaftsmittelschule angegliedert und dauert zwei Jahre. Sie steht den Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildungsschule und den Schülerinnen und Schülern der Gymnasien nach Abschluss der 2. Klasse offen.
Eine der Aufnahmebedingungen bildet der Besuch des Faches Englisch während des ganzen 9. Schuljahres. Die Aufnahme in die Verkehrsschule erfolgt definitiv oder probeweise. Detaillierte Auskünfte über die Aufnahmebedingungen an die Verkehrsschule erteilt das Rektorat der Wirtschaftsmittelschule.