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Basler Ja zur Bioethik-Konvention des Europarats

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Kanton Basel-Stadt begrüsst das Vorhaben das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin - die sogenannte Bioethik-Konvention - sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen zu unterzeichnen und zu ratifizieren. In diesem Sinn hat sich der Regierungsrat im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens geäussert.

Als Standort der pharmazeutischen Industrie und als Universitätskanton hat Basel-Stadt ein besonderes Interesse an der Bioethik-Konvention. Sie enthält nach Ansicht des Regierungsrats Antworten auf die Herausforderungen der modernen Technologie sowie den Kern eines zeitgemässen Medizinrechts und füllt damit Lücken in der schweizerischen Gesetzgebung. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements befürwortet der Regierungsrat deshalb die Unterzeichnung des europäischen Übereinkommens sowie des ersten Zusatzprotokolls durch die Schweiz. Der Regierungsrat sieht die Bioethik-Konvention allerdings nicht als Abschluss, sondern als Beginn eines Prozesses, der die biomedizinische Forschung regelt.

Die vom Europarat erarbeitete Bioethik-Konvention statuiert verbindliche Normen für die Biomedizin; sie enthält nur die wichtigsten Grundsätze. Dazu gehören unter anderem der gleiche Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle, die Informationspflicht gegenüber Patientinnen und Patienten, der Schutz von Personen bei Forschungsvorhaben und bei der Entnahme von Organen und Gewebe für Transplantationen. Die Zusatzprotokolle regeln die einzelnen Bereiche detaillierter. Das erste Zusatzprotokoll verbietet das Klonen menschlicher Lebewesen.

Weitere Auskünfte

Andreas Schuppli Tel. 267 95 22 Departementssekretär Sanitätsdepartement