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Bereinigung der Pflichtstundenzahlen durch Änderung des Schulgesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat durch eine Schulgesetzänderung die Pflichtstundenzahlen zu bereinigen. Lehrerinnen und Lehrer an der Orientierungsschule (OS) und an der Weiterbildungsschule (WBS) sollen einheitlich 25 Pflichtstunden haben. Neu soll auch die Pflichtstundenzahl der Kindergartenlehrkräfte im Schulgesetz verankert werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass die Pflichtstundenzahl der OS- und WBS-Lehrkräfte für alle Fächergruppen einheitlich auf 25 festgelegt wird. Diese Änderung trägt der Tatsache Rechnung, dass an der OS und der WBS auch Lehrkräfte mit einer geringen Lektionenzahl pro Fach (zum Beispiel Sport- oder Zeichenlehrkräfte) vermehrt auch Betreuungsaufgaben übernehmen und in die Zusammenarbeit mit den Eltern eingebunden werden.

Mit der geplanten Bereinigung werden durch die Schulreform entstandene Ungleichbehandlungen zwischen den einzelnen Stufen beseitigt, so beispielsweise im Fach Sport. Die Sportlehrkräfte auf der Sekundarstufe II müssten nach den geltenden Bestimmungen eine Pflichtstunde mehr unterrichten als ihre Kolleginnen und Kollegen an der OS und der WBS. Diese Ungleichheit hat der Erziehungsrat bereits vor zwei Jahren mit einem provisorischen Beschluss behoben. Nun soll diese Regelung im Gesetz verankert werden.

Neu wird auch die Pflichtstundenzahl (32) der Kindergartenlehrkräfte im Schulgesetz aufgenommen. Da mit der neu vorgesehenen Regelung verschiedene komplizierte Berechnungen und Arbeitsabläufe wegfallen, wird auch die administrative Bearbeitung der Löhne der Lehrkräfte vereinfacht.

Die vom Souverän bereits beschlossene, auf drei Jahre befristete Erhöhung der Pflichtstundenzahl wird durch die geplante Änderung des Schulgesetzes nicht angetastet. Für eine Übergangszeit wird mit Mehrkosten von 276’000 Franken pro Jahr gerechnet.

Mit der Gesetzesänderung wird auch eine Änderung der Amtsordnung der Lehrkräfte notwendig; diese wurde vom Regierungsrat ebenfalls genehmigt.

Weitere Auskünfte

Ueli Keller Tel. 267 62 93 Ressortleiter Schulen a.i. Erziehungsdepartement