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Buch- und Zeitschriftenbezüge der Universitätsbibliothek: Bisherige Praxis bestätigt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzug Beatrice Alder Finzen SP -- Die Universitätsbibliothek (UB) soll auch künftig nicht dazu verpflichtet werden sämtliche Buch- und Zeitschriftenbezüge in Basler Buchhandlungen zu tätigen. Mit der Beantwortung eines entsprechenden parlamentarischen Vorstosses bestätigt der Regierungsrat seine bisherige diesbezügliche Haltung.

Die Buch- und Zeitschriftenkäufe der UB waren wiederholt Thema politischer Vorstösse. Mit seiner Antwort auf den neusten parlamentarischen Vorstoss zu diesem Bereich bestätigt der Regierungsrat die bereits früher geäusserte Haltung, dass der UB das Recht zustehe, dort einzukaufen, wo günstige Bezugsbedingungen geboten werden. Die geltenden Submissionsvorschriften werden damit nicht verletzt.

Steigende Beschaffungskosten für wissenschaftliche Informationen sowie stagnierende Anschaffungskredite zwingen die UB zu möglichst sparsamen Einkäufen. Die gegenüber dem Ausland teilweise schlechteren Bezugskonditionen führen dazu, dass zurzeit nur noch 40% des Erwerbsbudgets der UB an spezialisierte Basler Buchhandlungen gehen. Mit der zunehmenden Spezialisierung hat sich die Situation zusätzlich verschärft. Informationsträger in Buch-, Zeitschriften- und elektronischer Form müssen je länger je mehr über weltweit operierende Spezialagenturen beschafft werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Markus Grolimund Tel. 267 84 26 Departementssekretär Erziehungsdepartement