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Das Frauenhaus soll weiterhin subventioniert werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat in den Jahren 2000 bis 2004 das Frauenhaus mit jährlich maximal 420'000 Franken zu unterstützen.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Betriebskostenbeiträge an das Frauenhaus von maximal 420'000 Franken pro Jahr für eine fünfjährige Dauer.

Seit der Eröffnung des Frauenhauses im Jahre 1981 gewährt der Kanton Basel-Stadt Subventionen an diese Institution. Das Frauenhaus leistet seit 18 Jahren einen wichtigen Beitrag im Gesamtgefüge von Interventionen bei häuslicher Gewalt. Ein weiteres Betätigungsfeld betrifft den Opferschutz, der ein gesetzlicher Auftrag ist. Im Jahr 1998 zählte das Frauenhaus 2352 Übernachtungen.

40 Prozent der schutzsuchenden Frauen kommen aus Basel-Stadt, 30 Prozent aus dem Kanton Basel-Landschaft. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich zu 90 Prozent an den Kosten, die durch die Aufnahme von Einwohnerinnen aus diesem Nachbarkanton entstehen. Im neuen Subventionsvertrag wird die Stiftung Frauenhaus angehalten, von den Regierungen aller Wohnkantone eine 100-prozentige Beteiligung am Betriebsdefizit nach Massgabe der Belegung durch deren Kantonseinwohnerinnen zu erlangen.

Weitere Auskünfte

Dr. Denise Buser Tel. 267 80 55 Akademische Adjunktin Justizdepartement