Der Regierungsrat befürwortet neue Lösungen im Vollzug der Arbeitslosenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes künftig bei der Arbeitslosenversicherung die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mit einer Vereinbarung zu regeln und somit den Vollzug zu optimieren.
Der Regierungsrat begrüsst den Vorschlag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD), den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mit einer Vereinbarung zu regeln. Er erwartet aber auch, dass die Autonomie der Kantone im Vollzug erweitert wird und der Bund hier alle unnötigen und hemmenden Schranken beseitigt. Im Vordergrund steht dabei die Ausgestaltung der für das Jahr 2001 vorgesehene EVD-Verordnung.
Der vom EVD vorgelegte Vereinbarungsentwurf gewährt den Kantonen für den Vollzug des Gesetzes etwas mehr Autonomie und setzt für die Optimierung der Arbeit neue Anreize. Die Ziele der Vereinbarung bestehen darin, Arbeitslosigkeit zu verhüten, die gemeldeten Stellensuchenden rasch und dauerhaft wiedereinzugliedern und Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung zu vermindern. Mehrere Wirkungsindikatoren werden entwickelt, um die Leistung der Kantone zu messen. Kantone mit besonders guten Leistungen sollen mit einem Bonus rechnen können, d.h. einem bis zu 5 Prozent höheren Beitrag an die Verwaltungskosten, Kantone mit einer unterdurchschnittlichen Leistung müssen einen Malus gewärtigen. Die Vereinbarung soll gemäss Vorschlag für drei Jahre abgeschlossen werden.