Der Regierungsrat empfiehlt die Initiative für einen gerechten Teuerungsausgleich beim Staatspersonal zur Ablehnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat auf die Initiative für einen gerechten Teuerungsausgleich beim Staatspersonal nicht einzutreten und sie den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Verwerfung vorzulegen.
Die Löhne des Staatspersonals werden, abgesehen von den derzeitigen Sparmass-nahmen, jährlich an die Teuerung angepasst. Die Teuerungsanpassung erfolgt degressiv (d.h. abnehmend): In den unter-sten 8 Lohnklassen wird die Teuerung zu 100 Prozent, von Lohnklasse 9 bis 28 wird die Teuerung degressiv bis zu 65 Prozent in Lohnklasse 28 ausgeglichen. In ihrer im Oktober 1996 eingereichten Initiative für einen gerechten Teuerungsausgleich beim Staatspersonal fordert die PdA eine noch weitergehende Degression der Teuerungsanpassung, indem der Teuerungsausgleich in den Lohnklassen 9 bis 28 degressiv bis 47,5 Prozent in Lohnklasse reduziert wird.
Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab und beantragt dem Grossen Rat, diese den Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt mit der Empfehlung auf Verwerfung vorzulegen.
Der Regierungsrat führt gegen die Anliegen der Initiative an, dass die im Jahre 1995 geltende Regelung zur Teuerungsanpassung im Rahmen der Lohn-gesetzrevision als ausgewogener Kompromiss gewählt worden ist. Denn einerseits enthält die geltende Anpassungsformel eine deutliche Degres-sion der Teuerungsanpassung zur ober-sten Lohnklasse hin, so dass dem Anliegen der Initiative bereits jetzt weitgehend Rechnung getragen ist, andererseits führt die geltende Teuerungsanpassung nicht zu willkür-lichen Verzerrungen des Lohngefüges.
Weiter zeigen regelmässig durchgeführte Lohnvergleiche, dass der Kanton Basel-Stadt den Staats-angestellten im unteren und mittleren Lohnklassenbereich gute bis überdurchschnittliche Löhne zahlt. Demgegenüber ist die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Basel-Stadt bei den Löhnen im oberen Kaderbereich bereits jetzt geschwächt. Die weitergehende Degression des Teue-rungsausgleichs der Initiative würde die Attraktivität des Kantons Basel-Stadt für obere Kaderpositionen zusätzlich reduzieren.
Die Initiative für einen gerechten Teuerungsausgleich kann nicht als Sparvorlage angesehen werden, weil die Annahme dieser Initiative – im Vergleich zu einem linearen Teuerungsausgleich, bei einer Teuerung von einem Prozent – lediglich zu Einsparungen in der Grössenordnung von rund 0,0165 Prozent der Gesamtlohnsumme führen würde.