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Der Regierungsrat setzt sich für Kostendämpfung im ambulanten medizinischen Bereich ein

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Marcel Hess LDP) -- Die Kantone haben bei der Kostendämpfung im ambulanten medizinschen Bereich nur beschränkten Spielraum. Im Kanton Basel-Stadt sind die Massnahmen die in die Kompetenz der Kantone fallen umgesetzt oder eingeleitet.

Der Handlungsspielraum der Kantone bei der Kostenentwicklung im ambulanten Bereich ist - im Gegensatz zum stationären Bereich - beschränkt. Obschon das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) erst seit drei Jahren in Kraft ist, wurde bereits offensichtlich, dass Massnahmen für die Kostendämmung im ambulanten Bereich fehlen.

Mit der per 1.1.2000 vorgesehenen Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) soll den Kantonen mehr Einfluss auf die Kostenentwicklung eingeräumt werden.

Der Regierungsrat will ausserdem darauf hinwirken, dass kostendämpfende Elemente in die Tarifverträge aufgenommen werden und die Grundsatzdiskussion über die langfristige Abgeltung der Leistung gemeinsam mit den Vertragspartnern vorangetrieben wird. Abzuwarten bleibt die Einführung des gesamtschweizerischen Arzttarifes (GRAT).

Der Regierungsrat hält fest, dass die Massnahmen, welche in der Kompetenz der Kantone liegen, umgesetzt oder eingeleitet sind.

Weitere Auskünfte

Bergita Kayser Tel. 267 86 39 Leiterin Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts-und Sozialdepartement