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Der Regierungsrat unterstützt die Anhebung der Streitwertgrenze im Arbeitsrecht

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat spricht sich für die im Vorentwurf über eine Änderung des Obligationenrechts vorgesehene höhere Streitwertgrenze für die Durchführung eines einfachen raschen und kostenlosen Verfahrens zur Erledigung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten aus. Die Streitwertgrenze soll von 20'000 Franken auf 30'000Franken angehoben werden.

Der Vorentwurf des Bundesamtes für Justiz über eine Änderung des Obligationenrechts sieht eine Revision von Art. 343 Abs. 2 des Obligationenrechts vor. Die dort vorgesehene Streitwertgrenze für die Durchführung eines einfachen, raschen und kostenlosen Verfahrens zur Erledigung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten soll von 20'000 Franken auf 30'000 Franken angehoben werden.

Nach Auffassung des Regierungsrates berücksichtigt die vorgeschlagene Erhöhung der Streitwertgrenze einerseits die seit der letzten Neufestsetzung eingetretene Teuerung von umgerechnet 5'000 Franken. Auch die Tatsache, dass in der Praxis die bisherige Streitwertgrenze sehr rasch erreicht wird und dass arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der heutigen Zeit steigende Bedeutung zukommt, sprechen für eine angehobene Streitwertgrenze.

Weitere Auskünfte

Dr. Alessandra Ceresoli Tel. 267 63 00 Rechtsabteilung Justizdepartement