Der Verfahrensablauf bei Gesuchen um Denkmalsubventionen hat sich bewährt
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Christoph Brutschin SP -- Der Verfahrensablauf bei Gesuchen um Denkmalsubventionen hat sich bewährt. Der Regierungsrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf für Änderungen.
Der Verfahrensablauf bei Gesuchen um Denkmalsubventionen hat sich nach Meinung des Regierungsrates bewährt, auch wenn der Ablauf etwas kompliziert erscheint. Bei den bisher behandelten 990 Gesuchen stellen Reklamationen wegen Verfahrensverzögerungen eine grosse Ausnahme dar. Die Dauer von der Gesuchseingabe bis zur Eröffnung des Entscheides der Kommission für Denkmalsubventionen konnte in den letzten Jahren auf die Hälfte reduziert werden.
Der Regierungsrat schliesst nicht aus, dass der Denkmalrat von der Aufgabe entbunden werden könnte, Anträge zu Beitragsgesuchen zu stellen. Er sieht aber zum heutigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf für eine Korrektur. Sollte aufgrund eines wesentlichen Änderungbedarfs eine Gesetzesanpassung nötig werden, würde dieses Anliegen ebenfalls aufgenommen.
Ein Gesuch um Denkmalsubvention wird beim Amt für Bausubventionen und Zivilschutzbau eingereicht. Nach einer ersten Prüfung reicht dieses das Gesuch weiter an die Denkmalpflege. Von diesem Amt geht das Gesuch weiter an den Denkmalrat, der Antrag stellt an die schliesslich entscheidende Kommission für Denkmalsubventionen.