Einführung eines Departementalsystems in der Bürgergemeinde der Stadt Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gemeindegesetzes genehmigt die es der Bürgergemeinde ermöglicht ein Departementalsystem einzuführen.
Der Regierungsrat hat auf Antrag der Bürgergemeinde Basel-Stadt einer Änderung des Gemeindegesetzes zugestimmt. Die Änderung ermöglicht es, in der Bürgergemeinde der Stadt Basel ein Departementalsystem mit einer beratenden Kommission in Form eines Beirates einzuführen. Dieses System soll vorerst nur im Bürgerlichen Waisenhaus eingeführt werden. Bewährt es sich, kann es später auch in den zwei weiteren Institutionen der Bürgergemeinde, dem Fürsorgeamt und dem Bürgerspital, eingeführt werden.
Diese Änderung des Gemeindegesetzes unterliegt dem Referendum in der Bürgergemeinde. Sie wird nach Eintritt der Rechtskraft rückwirkend per 1. Januar 1999 wirksam.