Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Electronic Monitoring im Strafvollzug ein dreijähriger Modellversuch

Medienmitteilung

Regierungsrat

Mit Beschluss vom 28. April 1999 hat der Schweizerische Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt Basel-Landschaft Bern Waadt Genf und Tessin die Bewilligung zu einem dreijährigen Modellversuch mit Electronic Monitoring im Strafvollzug erteilt. Am 1. September 1999 läuft das Pilotprojekt an.

Damit wird die Verbüssung von kurzen Freiheitsstrafen zwischen 1 und 12 Monaten und bei langen Freiheitsstrafen die letzte Vollzugsstufe von 1 bis zu 12 Monaten ausserhalb einer Strafanstalt möglich. Kontrolliert wird durch eine elektronische Überwachung von Strafverbüssenden mittels eines am Fussgelenk befestigten Senders, der durch Funkkontakt zu einem in der Wohnung installierten Modem über das Telefonnetz überprüfen lässt, wann sich die verbüssende Person innerhalb ihrer Wohnung befindet und wann sie diese verlässt. Die verbüssende Person verpflichtet sich, ein festgelegtes Tagesprogramm zu befolgen, welches nebst dem Gang zur Arbeit auch fest-gelegte Freizeitbeschäftigungen, Ausbildungsprogramme oder Therapien beinhalten kann.

Im Ausland (z.B. USA, Schweden, Holland, England) wird Electronic Monito-ring in verschiedenen Variationen bereits erfolgreich eingesetzt. Die Vermei-dung bzw. Verkürzung von kostenintensiven Gefängnisaufenthalten ist dabei nur einer von vielen Vorteilen. Im Zentrum steht, dass jemand in-folge der Verbüssung einer Kurzstrafe seinem bestehenden sozialen Netz nicht ent-rissen wird, bzw. am Ende einer langjährigen Strafverbüssung bei der Rein-tegration in die Freiheit begleitet und kontrolliert werden kann.

Durch die Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit bleibt ein ein-schneidender Strafeffekt erhalten; die verbüssende Person ist aber - anders als im Gefängnis - aufgefordert, ihren persönlichen Verpflichtungen am Ar-beitsplatz und in der Gemeinschaft nachzukommen. Die verbüssende Per-son wird auf diese Weise in die Lage versetzt, durch Kooperation und Selbstdisziplin den Freiheitsentzug auf ein Minimum zu reduzieren.

Weitere Auskünfte

Dr. Dominik Lehner Tel. 267 81 02 Abteilung Freiheitsentzug und Soziale Dienste Justizdepartement